Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und Verfahrensrichter Wolfgang Köller haben am Montag den Bericht des Untersuchungsausschusses zur Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ präsentiert. Zentrale Ergebnisse daraus: Die Aufsicht des Landes über die Gemeinnützigen hat funktioniert und die Einsetzung des Regierungskommissärs durch die Landesregierung war gerechtfertigt.

Der am 12. Jänner 2026 eingesetzte U-Ausschuss sollte etwaige Verstöße der Gemeinnützigen Bauvereinigungen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die Aufsicht des Landes über die Gemeinnützigen und die Einsetzung des Regierungskommissärs prüfen. In insgesamt 24 Sitzungen wurden 45 Auskunftspersonen befragt.

Aufsicht des Landes funktionierte

Ein wesentliches Ergebnis daraus sei, dass im Untersuchungszeitraum von Oktober 2023 bis Oktober 2025 die Aufsicht des Landes über die vier gemeinnützigen Bauvereinigungen „gut aufgestellt war und eine lückenlose Kontrolle immer möglich war“. Auch die zwei Sonderprüfungen in diesem Zeitraum konnten durchgeführt werden. Eisenkopf stellte fest: „Das Land hat nicht versagt, sondern eine tadellose Arbeit geleistet bei der Aufsicht.“

Auf Basis einer Sonderprüfung, durchgeführt von Johannes Zink, habe das Land dann einen Regierungskommissär bei der „Neuen Eisenstädter“ eingesetzt. Diese Bestellung sei „jedenfalls vertretbar“, da aufgrund der erhöhten Zinsen von einer „erheblichen Gefahr“ ausgegangen werden konnte, so die Landtagspräsidentin weiter. Die Sonderprüfung kam etwa zu dem Schluss, dass der Verkauf von Anlegerwohnungen bei der „Neuen Eisenstädter“ gegen das WGG verstoßen habe.

Einspruch beim LVwG gegen Regierungskommissär

Auch Köller meinte, die Frage, ob das Land seine Kontrolltätigkeit gesetzeskonform und angemessen ausgeübt habe, könne mit einem „klaren Ja“ beantwortet werden: „Wir haben keine Versäumnisse oder Missstände festgestellt.“ Neben der abgeschlossenen Sonderprüfung der „Neuen Eisenstädter“ läuft noch jene bei der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG). In diese hatte der U-Ausschuss noch keine Einsicht, da sie noch nicht abgeschlossen ist.

Der Bescheid gegen die Einsetzung des Regierungskommissärs wurde beim Landesverwaltungsgericht beeinsprucht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Käme das LVwG zu einer anderen Ansicht als der U-Ausschuss, würde dies den Abschlussbericht nicht beeinflussen, meinte Köller.

Empfehlungen zu WGG und Verlängerung

Die Gesamtkosten des U-Ausschusses liegen noch nicht endgültig vor, dürften aber laut Eisenkopf rund 570.000 Euro betragen. Zum Vergleich: Beim U-Ausschuss zur Commerzialbank Mattersburg beliefen sich die Kosten auf 565.000 Euro.

Abschließende Empfehlungen des U-Ausschusses betreffen etwa das WGG, denn dieses weise Unschärfen auf, die zu Auslegungsproblemen führen würden. Hier brauche es daher eine „klare Rechtslage“, um eindeutig zu erkennen, welche Geschäfte zulässig sind, so die Landtagspräsidentin. Es habe sich weiters gezeigt, dass Auskunftspersonen, die für die letzten Sitzungstage geladen wurden, diesen Termin nicht wahrnehmen und dann nicht mehr befragt werden konnten. Im Bericht wird daher angeregt, eine Möglichkeit zur Verlängerung um drei Monate zu schaffen. Im September wird der Abschlussbericht im Landtag diskutiert.

Eisenkopf: Kosten gerechtfertigt

Im „Burgenland heute“-Studiogespräch mit Moderatorin Raphaela Pint betont Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf, dass die Kosten von 570.000 Euro „moderat“ seien, im Vergleich, zu ähnlichen U-Ausschüssen, die es bereits gegeben habe – beispielsweise bei der Commerzialbank, damals lagen die Kosten bei 565.000 Euro. Trotz inflationsbedingter Erhöhungen sei der laufende Ausschuss kostengünstig und sparsam geführt worden, meint Eisenkopf. Besonders betont sie die Wichtigkeit, für die Mieterinnen und Mieter das Bestmögliche aus dem Ausschuss herauszuholen.

Landtagspräsidentin Eisenkopf im Interview

Fürst: „Bericht bestätigt Handeln des Landes“

Laut SPÖ-Fraktionsführer Roland Fürst bestätigt der Bericht das Handeln des Landes als Aufsichtsbehörde: Die Landesaufsicht sei funktionsfähig gewesen, es habe keine politischen Versäumnisse gegeben und die Verantwortung sei wahrgenommen worden.

Der Bericht stufe die Bestellung des Regierungskommissärs als geeignete und gebotene Maßnahme ein, um gemeinnütziges Vermögen vor drohenden Rechtsverletzungen und dem Abfluss von Wohnungssubstanz zu schützen.

Zudem verweist die SPÖ auf im Bericht genannte Auffälligkeiten bei den Finanzierungen (unter anderem durchgehend höhere Fremdkapitalzinsen im Vergleich zu anderen Bauvereinigungen) sowie auf veräußerte Wohnungen an Nicht-Selbstnutzer, die dem Volkswohnungswesen entzogen worden seien. Die SPÖ fordert in Konsequenz Reformen zur Stärkung der Gemeinnützigkeit, zum Schutz der Mieter und für leistbares Wohnen.

Juranich: Auf ursprünglichen Auftrag besinnen

Für den Abgeordneten der GRÜNEN, Philip Juranich haben die Ereignisse rund um die Neue Eisenstädter deutlich gemacht, dass sich der gemeinnützige Wohnbau wieder stärker auf seinen ursprünglichen Auftrag besinnen müsse: leistbaren Wohnraum für jene Menschen zu schaffen, die auf dem freien Markt nur schwer eine passende Wohnung finden. Anlegerwohnungen hätten im gemeinnützigen Wohnbau keinen Platz, so Juranich.

Strobl: Viele offene politische Fragen

Aus Sicht von ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl ist der Abschlussbericht formal in Ordnung. Er enthalte vor allem rechtliche Aspekte. Viel spannender seien aber die vielen noch offenen politischen Fragen rund um die Übernahme der neuen Eisenstädter durch das Land: „Wer hat die Übernahme vorbereitet, wer war wann informiert, warum liegen Kaufvertragsentwürfe vor, obwohl es angeblich keine entsprechenden Überlegungen gab, warum wurden vergleichbare Fälle unterschiedlich behandelt und wer trägt für dieses Vorgehen die politische Verantwortung?“

Kritik von FPÖ

SPÖ-Klubobmann Roland Fürst versuche das Ergebnis des Untersuchungsausschusses als Bestätigung der eigenen Rechtsmeinung darzustellen, kritisiert FPÖ-Klubobmann und Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss Christian Ries. "Zum Abschluss des Untersuchungsausschusses waren wesentliche Rechtsfragen weiterhin ungeklärt und mehrere Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Eine politische Aussendung der SPÖ ersetzt weder ein Gericht noch eine rechtskräftige Erkenntnis“, so Ries in einer Presseaussendung.