Aus Effizienzgründen wurde die behördliche Zuständigkeit nun bei der BH Oberwart konzentriert. Basis hierfür ist eine Verordnung der Landesregierung vom 31. Juli, die am Dienstag im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Sowohl die BH Oberpullendorf als auch die BH Oberwart sind mit den gleich gelagerten Verfahrensabwicklungen nach den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes befasst. Es handle sich um „komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten ist“, hieß es aus dem Landesmedienservice auf APA-Anfrage.

Grundsätzlich kann die Landesregierung per Verordnung eine Bezirkshauptmannschaft allgemein oder fallweise ermächtigen, sprengelübergreifend über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden – wenn dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist. Die Verfahren betreffend die vier Steinbrüche bei der Behörde laufen noch. Sie wurden zu Jahresbeginn wegen erhöhter Asbestbelastung gesperrt – mehr dazu in Geschlossene Steinbrüche: Alle Gutachten da.

„Keine Belastung“ bei Burg Schlaining