Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass in der EU alle Arten von Pauschalreisen gesetzlich geschützt sind. Hier sind Preiserhöhungen kurz vor Reiseantritt verboten. Bei Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder Gesundheitsgefahren hat man das Recht auf Stornierung. Falls es notwendig ist, ungewollt länger am Urlaubsort zu bleiben, muss der Reiseveranstalter bis zu drei zusätzliche Hotelnächte übernehmen.

Fotos der Mängel machen

Bei Flugausfällen oder -verspätungen können Reisende eine Ausgleichszahlung erhalten. Falls Gepäck verspätet ankommt oder verloren geht, sollte dies sofort bei der Lost-and-Found-Stelle des Flughafens gemeldet werden. Generell gilt: Entspricht die tatsächliche Reise nicht der gebuchten, ist es ratsam Fotos der Mängel zu machen und sofort den Reiseveranstalter zu kontaktieren, erkärt KonsumentInnenschutz-Landesrätin Anja Haider-Wallner.