Laut AK zeigt sich, wer Ausbildungskosten, Pflegeausgaben, Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) optimal absetzen möchte, brauche professionelle Unterstützung. Dafür habe es heuer zwei Aktionen gegeben: Von 2. März bis 3. April und 4. bis 30. Mai.

„Die seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei‑Faktor‑Authentifizierung hat den Zugang zu FinanzOnline für viele Menschen zusätzlich erschwert. Dank unserer umfassenden Aufklärungskampagne und der zwei zeitlich getrennten Aktionszeiträume waren die meisten Ratsuchenden gut gerüstet“, sagte AK-Präsident Günther Goach.

Steuergutschrift für künstliche Befruchtung

Neben den bekannten Fragen, in welcher Form Ausbildungs- und Krankheitskosten geltend gemacht werden können oder wem Pendlerpauschale und Pendlereuro zustehen, informierten sich heuer auffallend oft Frauen über die Absetzbarkeit von Ausgaben für künstliche Befruchtung. Eine betroffene Kärntnerin bekam nach dem Beratungstermin eine Steuergutschrift von mehr als 1.200 Euro. "Wir haben die Ausgaben für die In-vitro-Fertilisation, samt Untersuchungen, Labor und Kilometergeld in Höhe von rund 3.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht“, so AK-Steuerexpertin Diana Jusic.

8.000 Euro für 94-Jährige

Die antraglose Arbeitnehmerveranlagung bringe nicht immer den optimalen Steuervorteil, so die AK. So hatte etwa eine 94-jährige Pflegegeldbezieherin über Jahre hinweg kleinere Geldbeträge über den automatischen Steuerausgleich erhalten. Nicht berücksichtigt waren bei diesen allerdings die Ausgaben für Pflegedienste sowie für Apotheken- und Arztrechnungen. Bei den nachträglichen Arbeitnehmerveranlagungen für die vergangenen fünf Jahre wurden diese Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht. Das Ergebnis war eine Gutschrift über 8.000 Euro.