Was ihm vorgeworfen wird, sei falsch, sagte der Angeklagte am Montag bei der Einvernahme durch Richter Oliver Kriz. Die gefälschten Aufenthaltsbestätigungen habe nicht er an die Versicherung übergeben, sondern seine Mutter.
Die Mutter selbst bestätigt das. Im Zeugenstand erzählt sie, dass sie mit ihrem 29 Jahre alten Sohn und dessen Vater einen Haushalt teile. Als gelernte Bürokauffrau habe sie sich immer um die Versicherungsgeschäfte der beiden gekümmert. Auch deren Briefe habe immer sie geöffnet, sagt die Mutter.
Familie fehlt Geld zur Rückzahlung
Warum sie für ihren Sohn gefälschte Aufenthaltsbestätigungen bei der Versicherung eingereicht habe, möchte Richter Oliver Kriz dann wissen. Ihr Sohn brauche Medikamente, deren Kosten die Versicherung nicht übernehme. Das Geld der Familie sei dafür zu knapp, sagt die Mutter. Auch dass sie der Rückzahlungsaufforderung der Versicherung nicht gleich nachgekommen sei, begründet die Mutter mit fehlendem Geld.
Insgesamt geht es um fast 3800 Euro, die zu Unrecht ausbezahlt worden sein sollen. Ihr angeklagter Sohn habe von all dem erst erfahren, als Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden, sagt die Mutter. Ob das auch der Wahrheit entspricht, will Richter Oliver Kriz mit weiteren Zeugen klären.
Der Prozess wird deshalb auf Herbst vertagt. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.