Vor allem in den beliebten Urlaubsländern Kroatien und Slowenien sind die Regeln bei den Mitführpflichten im Auto deutlich anders als in der Heimat, sagte ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek: "So ist es in Kroatien zum Beispiel vorgeschrieben, wenn man mit einem Gespann unterwegs ist, dass man zwei Warndreiecke mitführen muss. Und zusätzlich schreiben Kroatien und Slowenien auch vor, dass ein Ersatzlampenset in das Fahrzeug gehört. Hier gibt es aber Ausnahmen, wenn das Fahrzeug ausschließlich mit Xenon, Neon oder LED-Leuchten ausgestattet ist. Dann ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets nicht verpflichtend.
Vignettenpflicht in Slowenien
In Slowenien wird oft auch die Vignettenpflicht vergessen. zeigt die Erfahrung beim Autofahrerclub. Strafen in der Höhe von mehreren hundert Euro drohen. Generell gilt, dass man sich vorher informieren und erst dann fahren sollte, sagte Polasek: „So kann man Strafen vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Strafe kommen, dann empfehlen wir, diese zum Beispiel in Italien auf jeden Fall gleich zu bezahlen. Denn je schneller man eine Strafe in Italien bezahlt, desto eher gibt es in den ersten Tagen einen gewissen Rabatt.“
In Italien sind es in historischen Innenstädten oft die verkehrsberuhigten Zonen, die „zona a traffico limitato“, die Strafzettel bis zu 335 Euro bringen können: „Gerade wenn man in so einer Zone ein Hotel gebucht hat, dann ist es wichtig, sich vorab anzumelden, sich eine Einfahrtsgenehmigung zu holen, weil man darf nicht automatisch zum Hotel zufahren.“
Ausstattung von Mietautos vor Abfahrt kontrollieren
Vorsicht ist auch bei Mietautos geboten. In Spanien beispielsweise muss nun statt eines Warndreiecks eine Warnlampe mitgeführt werden. Deshalb müssen auch Mietautos vor der Übernahme auf die volle Ausstattung kontrolliert werden, rät die Expertin: „Und sollte das nicht der Fall sein, sollte man bei der Übernahme darauf bestehen, dass das Mietauto noch mit diesen Gegenständen nachgerüstet wird. Denn im Falle einer Kontrolle respektive Strafe ist die Strafe natürlich vom Mieter des Fahrzeugs zu begleichen.“