Der Jugendliche geriet er vor einem Jahr in die Schlagzeilen, als er einen Terroranschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant hatte und deswegen auch verurteilt wurde – mehr dazu in Westbahnhof-Terrorplan: Zwei Jahre teilbedingt (wien.ORF-at; 21.7.2025).
Mithäftling bedroht
„Ich bin ein Mensch, der alle Ungläubigen töten würde“ soll der Angeklagte, der in der Justizanstalt Klagenfurt eine Haftstrafe absitzt, zu einem Mithäftling gesagt haben. Außerdem soll der 16-Jährige ihm vorgeworfen haben, kein gläubiger Moslem zu sein und ihm deshalb mit dem Tod gedroht zu haben. In der Verhandlung sagte der Österreicher mit türkischen Wurzeln, diese Aussagen seien nicht ernst gemeint gewesen.
Der zweite Anklagepunkt wirft dem Beschuldigten vor, in einer Nacht in Haft vergeblich versucht zu haben, Rufkontakt mit einem anderen Häftling herzustellen. Dieser Häftling soll der Attentäter von Villach gewesen sein. Außerdem soll der Angeklagte die Taten des Villacher Attentäters gutgeheißen haben. Auch das konnte nicht eindeutig bewiesen werden. Die Aussagen des einzigen Zeugen waren zu widersprüchlich.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt endet mit Freisprüchen in beiden Punkten. Auch wenn der Angeklagte radikalisiert sei und eine Gefährdung darstelle, könne man ihm diese zwei Anklagepunkte nicht vorwerfen, sagte Richter Uwe Dumpelnik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.