Wenn ein Kärntner Händler Kleidung in andere EU-Länder per Online-Bestellung verkauft, muss die Verpackung stufenweise bis 2030 komplett wiederverwertbar sein. Außerdem darf sie bestimmte Kunststoffe nicht mehr enthalten. All das muss der Händler auch nachweisen. Meist bekommt er diese Angaben aber ohnehin vom Verpackungshersteller.

Bevollmächtigte in anderen Ländern nötig

Ebenso müssen Betriebe schon jetzt eine Art Recyclingsteuer – die ARA-Abgabe – abliefern. Das betreffe auch andere EU-Länder, sagte der Kärntner Unternehmensberater Gerhard Jannach: „Aber was neu hinzukommt ist, dass man in jedem EU-Land, in das man liefert, einen sogenannten Bevollmächtigten installieren muss. Also ausgenommen, man hat dort eine Niederlassung. Ist aber letztlich auch kein Drama. Da gibt es Dienstleister, die das anbieten. Das geht relativ rasch und kostet auch nicht die Welt. Also es gibt Spezialisten, die das dann für die kleinen Online-Händler machen.“ Lagernde Verpackung dürfen Unternehmer aber aufbrauchen.

Auch auf Wirte und Lebensmittelhändler kommen ab dem nächsten Jahr Änderungen zu, sagte Jannach: „Was im Tourismus auch relevant ist: Diese Ketchupverpackungen, die Kleinverpackungen werden verboten, auch die Shampoo-Flascherln. Aber das kommt alles erst mit 2027.“

Plastik vermeiden, gleichzeitig Hygiene sicherstellen

Plastik vermeiden und gleichzeitig Hygiene sicherstellen dürfte für den Gesetzgeber noch ein Spagat werden. Denn die Kunden bekommen auch das Recht, Waren und Speisen unverpackt zu erhalten, also zum Beispiel den Burger im Schnellimbiss in der mitgebrachten Dose von daheim.