Der Equal Pension Day zeigt an, an welchem Tag Männer bereits so viel Pension bekommen, wie Frauen noch bis zum Jahresende erhalten werden. Es schrillen die Alarmglocken, sagte die Kärntner Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Martina Gabriel im Gespräch mit ORF-Moderator Hannes Orasche: „Es ist halt kein Feiertag für uns, sondern es ist eher ein Tag zum Trauern. Aber wir arbeiten daran, dass sich diese Schieflage ändert.“

1.000 Euro weniger Pension für Frauen

Fast um 1.000 Euro pro Monat bekommen Frauen in Kärnten weniger Pension als Männer. Aus Anlass des Equal Pension Day am Dienstag kam die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landes, Martina Gabriel zu einem Live-Gespräch ins Kärnten heute Studio.

Bemessungsgrundlage erhöhen für mehr Pension

Die Folgen dieser Pensionslücke sei das Armutsprekariat, sagte Gabriel: „Wenn die Erwerbsbiografien von Frauen Lücken aufweisen aufgrund von Kinderbetreuungszeiten oder Pflege, ist das sofort in der Pension zu sehen.“ Zu dem Unterschied bei der Pension komme es durch eine Kombination aus Kinderbetreuung und der Teilzeitarbeit, sagte die Frauenbeauftragte: „Das ist ziemlich das Argument, das Frauen wirklich ins Prekariat bringt.“

Generell sollte die Bemessungsgrundlage für Karenzzeiten erhöht werden, sagte Gabriel, damit Frauen dann in der Pension besser aussteigen und die Lücke nicht zu groß ist: „Und auch die anderen Sorgearbeiten und Pflegearbeiten gehören gleich aufgeteilt. Also ich finde nicht, dass Frauen dafür automatisch zuständig sein sollten.“

Pension: Durchrechnung benachteiligt Frauen

Ein weiteres Problem sei der Durchrechnungszeitraum für die Pension. Mit der Pensionsreform 2003 wurde der Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren schrittweise auf 40 Jahre ausgedehnt: „Eine lebenslange Durchrechnungszeit von 40 Jahren oder über 40 Jahren ist einfach nicht schaffbar. Also da steigen Frauen mit einer tertiären Ausbildung und mit Kindern immer sehr schlecht aus.“

Eine Möglichkeit Frauenpensionen zu stärken sei das Pensionssplitting, bei dem der erwerbstätige Partner dem nicht erwerbstätigen Partner bis zu 50 Prozent seines Pensionsanteils abgibt. Musterschüler in Europa sei hier die Schweiz, führte Moderator Orasche an. Die Frauenbeauftragte sagte dazu: „In der Schweiz gibt es ein verpflichtendes Pensionssplitting, das ist dort ganz gut geregelt. Und Estland hat kaum einen Unterschied bei den Pensionen, er liegt bei fünf Prozent. Da haben wir noch einen Weg vor uns. Und politisch könnte da Einiges besser entschieden werden“, sagte die Frauenbeauftragte.