Die FPÖ hatte den U-Ausschuss zu Veräußerungsvorgängen des Landes Kärnten verlangt. Es geht um die Themenkomplexe Landesjugendheim Görtschach und Feriendorf Ossiacher See. Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hatte die beiden Verkaufsvorgänge bereits in einem im Sommer 2025 veröffentlichten Bericht unter die Lupe genommen und einige Malversationen ausgemacht.

Beim Landesjugendheim Görtschach hatte es etwa Kritik an dem beim Verkauf erzielten Preis gegeben. Und nach dem Verkauf des Feriendorfs Ossiacher See blieben sowohl die vereinbarte touristische Nutzung als auch Investitionen aus – kritisiert wurde, dass der Kaufvertrag keine Rückabwicklung bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen vorsah.

Befragungen im U-Ausschuss ab Oktober

Der Untersuchungsausschuss zum Verkauf von Kärntner Landesvermögen hat am Mittwoch die Beweismittelanträge einstimmig beschlossen. Unterlagen müssen bis 23. September geliefert werden, die ersten Befragungen werden voraussichtlich im Oktober stattfinden.

Umfangreiche Akten angefordert

Die am Mittwoch beantragten Beweismittel dürften ein üppiges Aktenvolumen aufweisen. Mehrmals wird bei den zuständigen Stellen, unter anderem auch in den Büros der zuständigen Regierungsmitglieder Gabriele Schaunig (SPÖ) und Martin Gruber (ÖVP), „sämtlicher Schriftverkehr (inkl. E-Mails)“ zu den Beweisthemen angefordert. Weiters interessiert sich der U-Ausschuss für Aktenvermerke, Terminkalender, Verträge und Gutachten, die rund um die Verkäufe erstellt wurden.

Angerer: Schwärzungen möglich

U-Ausschussvorsitzender Erwin Angerer sagte: „Dieser Schriftverkehr liegt uns natürlich nicht im Detail vor, aber wir gehen davon aus, dass hier vielleicht das eine oder andere auftaucht, was schon ein bisschen an Sprengstoff in sich trägt.“

Auf die Frage, ob es sein könnte, dass Daten zum Teil geschwärzt kommen oder überhaupt wegen Vertraulichkeit in einen Datenraum vorgelegt werden, sagte Angerer: „Also aus Erfahrung aus anderen Untersuchungsausschüssen müssen wir damit rechnen. Grundsätzlich sind alle verpflichtet, Unterlagen zu liefern, aber vielleicht nutzt der eine oder andere die Möglichkeit aus, gewisse Dinge zu schwärzen, Geheimhaltungsstufen zu definieren oder vielleicht nur in einem gewissen Umfang zu liefern. Vielleicht muss auch das Landesverwaltungsgericht noch angerufen werden. Ich hoffe nicht, dass das so ist. Das würde das Ganze natürlich dann verzögern.“

Unterlagen auch aus erstem U-Ausschuss

Bis 23. September müssen die Unterlagen dem U-Ausschuss vorliegen, wobei auf Antrag des Team Kärnten auch der Bericht des U-Ausschusses zum Seenliegenschaften-Ankauf unter Jörg Haider als Beweismittel gilt. Am 7. Oktober will der U-Ausschuss eine Zeugenliste erstellen. Die Befragung wird voraussichtlich Ende Oktober beginnen.

SPÖ-Reaktion

SPÖ-Klubobmann Luca Burgstaller sagte in einer Reaktion, er gehe davon aus, dass der Untersuchungsausschuss ganz klar herausarbeiten werde, wie verantwortungsvoll die SPÖ-ÖVP-Landesregierung mit Landesvermögen umgegangen sei – im Unterschied zu den Vorgängerregierungen aus dem freiheitlichen Lager.