Der konkrete Fall eines bekannten Wirts zeigte es zuletzt deutlich: Während Medien seine Identität nicht veröffentlichten, waren auf Instagram Name und Foto des Mannes zu sehen. Gegen die Person, die diese Inhalte veröffentlicht hatte, wird im konkreten Fall laut Staatsanwaltschaft nicht ermittelt.
Die Regeln sind für alle gleich
Gelten für private Accounts die gleichen Regeln wie für Medien? Dazu sagt Medienrechtsanwalt Michael Sommer: „Grundsätzlich ja, weil ja auch ein privater Instagram-Account ein Medium ist, das veröffentlicht und abrufbar ist oder für Kreise, die man abrufbar schaltet und damit habe ich ein Medium genauso wie eine Tageszeitung oder ein Online-Medium wie ORF Online.“
Denn auch ein TikTok-, Instagram- oder Facebook-Account ist kein rechtsfreier Raum. Auch bei Namen und Fotos gibt es Grenzen. Ob jemand identifiziert werden darf hängt vom konkreten Fall und einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Informationsinteresse ab. Bekannt oder prominent zu sein bedeutet nicht automatisch, dass alles veröffentlicht werden darf.
Politiker dürfen kritisiert werden
Anwalt Sommer sagte: „Es gibt einen höchstpersönlichen Lebensbereich, wo man weder Politiker noch öffentlich bekannte Personen oder Privatpersonen in gewisser Weise darstellen darf. Aber es gibt auch Bereiche, wo man Politiker oder öffentlich auftretende Personen viel mehr kritisieren darf als Privatpersonen. Was man aber zum Beispiel bei Fällen, wenn jemand einen Raub begeht oder Kinder schändet, nicht darf, ist, denjenigen, egal ob bekannt oder unbekannt, als Täter darzustellen. Auch nicht auf privaten Accounts.“
Denn es gilt die Unschuldsvermutung. Wer einen fremden Beitrag nur teilt oder repostet, sollte vorsichtig sein. Je nach Fall kann auch die Weiterverbreitung rechtliche Konsequenzen haben.