Das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe hat die pauschale Abkehr des deutschen Innenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge für willkürlich erklärt. Die Aufnahme müsse im Einzelfall geprüft werden.
Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau Erfolg, deren Einreise mit ihren zwei Kindern nach Deutschland abgelehnt worden war. Ihr Fall muss nun vom zuständigen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu geprüft werden.
Zur Begründung hieß es in Karlsruhe: „Die Abkehrerklärung des BMI vom Dezember 2025 genügt den Anforderungen des Willkürverbots nicht.“