In der Schweiz sorgt derzeit ein Fall für Schlagzeilen, der gemäß den Vorwürfen an den Fall von Gisele Pelicot erinnert: Einem ehemaligen Politiker der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wird vorgeworfen, zwei Frauen und eine Minderjährige mehrfach betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Das geht aus der Anklageschrift vor, aus der Schweizer Medien zitierten.
Damalige Ehefrau über Jahre schwer missbraucht
Bereits vor drei Jahren war der nunmehrige Ex-Politiker aus dem Kanton Aargau verhaftet worden, Medien berichteten damals über den Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Aus der Anfang der Woche erhobenen Anklage geht nun eine Ausweitung der Vorwürfe gegen den heute 57-Jährigen hervor. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.
Insgesamt 140-mal soll der beschuldigte Ex-Politiker seine Ex-Frau betäubt und sexuell missbraucht haben, wie über die Anklageschrift bekanntwurde, aus der unter anderen der Sender SRF zitierte. Den Angaben zufolge soll er diese Taten auch gefilmt haben, auch er selbst soll zu sehen sein. Die Taten sollen zwischen 2008 und der Trennung des Paares 2021 erfolgt sein.
Dutzende Übergriffe gegen Minderjährige
Bevor dieser Fall publik wurde, waren bereits Missbrauchsvorwürfe gegen die spätere Lebenspartnerin und deren Tochter bekannt. Innerhalb eines Jahres soll es dort vor allem gegenüber der Minderjährigen zu insgesamt 44 Übergriffen gekommen sein, bis der Mann schließlich vor drei Jahren aufflog und verhaftet wurde. Sichergestellt worden seien laut Anklagebehörde eine Vielzahl von Bild- und Videodateien.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Opfer wegen der Substanzen wiederholt in einem lebensbedrohlichen Zustand befanden. Der Ex-Politiker ist unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes, mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung, mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung, Schändung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern angeklagt.
Gegenüber dem „Tages-Anzeiger“ erklärten die Anwälte des Ex-Politikers: „Er bestreitet wesentliche Teile der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.“ Insbesondere sei ihr Klient nicht einverstanden damit, wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt rechtlich einordne. Es gilt die Unschuldsvermutung. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.