Der 56-jährige Khan hatte sein Amt bereits vor gut einem Jahr vorerst niedergelegt, die Anschuldigungen allerdings zurückgewiesen. Im Juni wurde Khan suspendiert. In einem Interview mit CNN hatte die betroffene Frau zuletzt die Anschuldigungen wiederholt. In einer Mitteilung der Versammlung der Delegierten hieß es, Khan habe „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“ an den Tag gelegt. Die Delegierten stimmten geheim ab.
Laut „Wall Street Journal“ hatte eine Assistentin UNO-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Khan weist die Vorwürfe zurück und wollte mit den Ermittlern kooperieren.
Khan darf nicht in USA reisen
Die seit zwei Jahren schwelende Affäre belastet das Gericht, das unter großem politischem Druck vor allem der USA steht, weiter schwer. An der New Yorker Sitzung konnte Khan nicht teilnehmen, da die USA ihm sowie zwölf weiteren Mitarbeitenden des Gerichts die Einreise verweigern.
Zunächst hatte eine Kommission der UNO die Vorwürfe untersucht und sie nach Medienberichten bestätigt. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der Untersuchung fest. So sei etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht worden. Die Juristen sahen die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei.
USA wollen „IStGH zerschlagen“
„Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution“, sagte der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, am Freitag (Ortszeit) auf X. Erst vor Kurzem hat US-Außenminister Marco Rubio eine Kampagne zur Isolierung des IStGH angekündigt. Der IStGH und seine Befürworter führten „einen Krieg gegen unser Land“, sagte er in einer Videobotschaft im Onlinedienst X. Die Angriffe erfolgten „nicht mit Kugeln oder Raketen, sondern mit Gesetzestexten, Verträgen und der Macht des sogenannten Völkerrechts“.
Das „Wall Street Journal“ veröffentlichte einen Meinungsbeitrag Rubios mit der Überschrift „Warum wir den IStGH zerschlagen wollen“. Das Außenministerium in Washington erklärte dazu, die USA wollten die Fähigkeit des Haager Gerichtshofs „systematisch ausschalten, amerikanische Soldaten oder Beamte ins Visier zu nehmen oder auf andere Weise die amerikanische Souveränität zu bedrohen“.
Unterdessen kündigte Venezuela am Freitag an, aus dem IStGH auszutreten. Begründet wurde der Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige. Außenminister Felix Plasencia warf dem Gericht eine „Verfolgung des venezolanischen Volkes“ vor. Die Institution verschärfe Ungleichheiten, die die internationale Justiz eigentlich beseitigen sollte. Das Gericht ermittelt seit Jahren wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela.
Haftbefehle gegen Putin, Netanjahu und Hamas-Anführer
Der Brite Khan ist seit Juni 2021 Chefankläger am IStGH. Er sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen: Khan erwirkte 2023 einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder.
Er erwirkte auch Haftbefehle des IStGH gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Galant und mehrere – mittlerweile tote – Anführer der islamistischen Terrororganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg.
Keine Auswirkungen auf Haftbefehle
Die israelische UNO-Delegation kommentierte die Entscheidung umgehend und warf Khan vor, mit einem „politisch motivierten Haftbefehl“ gegen Netanjahu von den Vorwürfen gegen sich selbst ablenken zu wollen. Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen.
Das österreichische Außenministerium betonte vor einigen Tagen, „entschlossen hinter dem Internationalen Strafgerichtshof“ zu stehen. „Der Gerichtshof ist ein zentraler Akteur bei der Sicherstellung der Verantwortlichkeit für die schlimmsten Gräueltaten und der Erlangung von Gerechtigkeit für die Opfer und sollte sein Mandat gemäß dem Rom-Statut ohne unzumutbare Einmischung erfüllen können“, hieß es in einer Stellungnahme auf X.
Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet.
125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofs, der 2002 seine Arbeit aufnahm, unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Das 1998 gegründete Gericht mit Sitz in Den Haag ahndet seit 2002 Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.