Bei dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) der LGBTQ-Gemeinschaft wurden eine Frau getötet und 29 weitere verletzt. Nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner handelt es sich bei dem Todesopfer um eine Frau aus Polen, die Staatsanwaltschaft Warschau nahm Ermittlungen auf.

Der 21-jährige Tatverdächtige Abdul B. wurde am Sonntagnachmittag bei einem Polizeieinsatz getötet. B. war den deutschen Behörden als Gefährder bekannt, das bedeutet, dass ihm jederzeit ein Anschlag oder die Unterstützung eines Anschlags zugetraut wird.

2025 versuchte B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli desselben Jahres wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft.

Diskussion über Gefährder

Nach dem tödlichen islamistischen Terroranschlag auf die Pride-Parade in Berlin stellt sich die Frage, warum der Mann trotz Verurteilung auf freiem Fuß war. Die Entscheidung obliegt auch in Österreich einem unabhängigen Richter. Immer wieder gibt es laut Fachleuten Fälle, in denen Gefährder von Betreuungsinstitutionen als zu positiv eingestuft werden.

Nach seiner Entlassung sei B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch auf dem Flughafen BER erneut festgenommen worden. Ende Mai wurde er von einem Gericht wegen Vorbereitung staatsgefährdender Aktivitäten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Terrorismusexperte ortet „schwere Versäumnisse“

Terrorismusexperte Rolf Tophoven wirft den zuständigen deutschen Justizbehörden schwere Versäumnisse vor. „Dieser spezielle Angriff wäre zu vermeiden gewesen“, sagte der Experte vom Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik (IFTUS) in Essen am Montag.

Tophoven verwies auf das umfangreiche Vorstrafenregister des mutmaßlichen Attentäters. „Der Mann hatte ja viele Vorstrafen schon. Er war radikalisiert. Man wusste, er ist Islamist, und die Tragödie ist ja, dass man alles wusste. Und dann war er im Gefängnis und wird dann freigelassen.“

Manche Urteile „schwer nachvollziehbar“

Islamismusforscher Diaw vom Verein Derad betonte im Gespräch mit der ZIB, dass man nicht dem Staat an sich die Schuld geben könne, da der Tatverdächtige von einem unabhängigen Gericht nach Maßgabe der Gesetze verurteilt worden sei.

Dennoch gebe es auch in Österreich Gerichtsurteile, die für ihn schwer nachvollziehbar seien. Laut dem Deradikalisierungsexperten würden manche Institutionen, die Gefährder im Zuge eines Prozesses betreuen, zu weniger strengen Einschätzungen als etwa sein Verein kommen, was wiederum Auswirkungen auf das Urteil hätte.

Seinem Verein würde teilweise vorgeworfen, „zu streng“ zu beurteilen. Es sei aber sehr wichtig, dass diejenigen, die solche Fälle begleiten, die Hintergründe der Ideologie verstehen und nicht „für den Klienten Aussagen machen“, die am Ende ein „Schaden für die Öffentlichkeit seien“, betonte Diaw.

„Brauchen mehr Mittel für Prävention “

Neben der Betreuung von Gefährdern arbeitet der Verein Derad auch im Bereich der Prävention. Bei der Finanzierung und Organisation der Deradikalisierungsarbeit ortet Diaw allerdings einige Versäumnisse.

Teilweise würde es etwa zu lange dauern, bis Maßnahmen umgesetzt werden, da Entscheidungen ausbleiben würden. Als Beispiel nannte er etwa einen Fall, bei dem ein Kollege seine Arbeit im Rahmen der Deradikalisierung nicht bezahlt bekomme.

Der Grund: Ein Gericht habe entschieden, dass der Klient selbst die Beratung bezahlen müsse. Ein Problem seien auch fehlende finanzielle Ressourcen. Vor Kurzem seien etwa zwei geplante Derad-Workshops abgesagt worden, da unklar gewesen sei, wer sie bezahle.

Der Tatverdächtige vom Anschlag in Berlin war als Gefährder bereits einem Deradikalisierungsprogramm zugewiesen, in diesem Fall hätte aber auch eine längere Haftstrafe eine Hilfe sein können, meinte Diaw.

Experten für bessere Gefährderüberwachung

Anders sieht das Terrorexperte Guido Steinberg von der deutschen Stiftung Politik und Wissenschaft: Er betonte am Montag im Ö1-Mittagsjournal, dass ein schärferes Terrorstrafrecht den Anschlag in Berlin vermutlich nicht verhindert hätte.

Auch bei einer zwei- oder dreijährigen Haftstrafe wäre „ein gefährlicher Mann“ dann wieder frei gewesen, so die Begründung. Stattdessen, betonte der Experte, hätte der Tatverdächtige strenger überwacht werden müssen, etwa durch eine Fußfessel.

In Deutschland wird der Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Überwachung islamistischer Gefährder rechtlich ermöglicht, in der Praxis aber selten verwendet, da dafür strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Experte: „Auch in Österreich möglich“

In Österreich verhandelt die Regierung schon länger über ein Modell zur elektronischen Überwachung von Gefährdern gegen Frauen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will diese Maßnahme auch für islamistische Gefährder umsetzen, Derad-Obmann Diaw hält das für sinnvoll.

Auch Österreich wurde in den vergangenen Jahren Ziel terroristischer Anschläge, im Februar 2025 etwa erstach ein Syrer in Villach einen Menschen und verletzte mehrere weitere schwer, ein geplanter Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im August 2024 in Wien wurde von den Behörden vereitelt.

Grundsätzlich schätzt Terrorexperte Steininger die Terrorgefahr in Österreich weiterhin als hoch ein, man müsse jederzeit mit einem ähnlichen Attentat rechnen. Die Direktorin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, teilt diese Einschätzung. Wie sie allerdings am Dienstag im Ö1-Morgenjournal sagte, handle es sich nicht um eine konkrete, sondern eine abstrakte Gefährdungslage.

DSN-Chefin: „100-prozentige Sicherheit gibt es nicht“

In Österreich wird laut Mayer eine niedrige dreistellige Zahl an Gefährdern überwacht, dafür werde „ein Bündel an Maßnahmen“ eingesetzt. Dazu zählen laut Mayer etwa Meldeverpflichtungen und Observierungen.

Gleichzeitig sagte die DSN-Chefin, dass es eine „100-prozentige Sicherheit“ nicht geben werde. Die vom Innenminister geforderte Fußfessel für islamistische Gefährder sowie die bereits beschlossene und für 2027 angekündigte Einführung der Messengerüberwachung von Gefährdern begrüßte Mayer.