Mit dem Gesetz, das seit Montag in Begutachtung ist, soll der Zugang für Kinder zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, beschränkt werden, hieß es bei der Vorstellung. Durch Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) wird dabei festgelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter für diese Plattformen nachweisen müssen. Betroffen seien etwa TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat, nicht aber Messengerdienste wie WhatsApp.
Zu den suchtfördernden und gefährdenden Funktionen der Plattformen gehören Empfehlalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen und automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung und Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten, hieß es in der Erläuterung. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten, für die Plattformen ist eine Übergangsfrist bis 1. April vorgesehen.
Ruf nach Förderung der Medienkompetenz
Sandra Pöheim von der EU-weiten Initiative Saferinternet sagte gegenüber Ö1, sie sehe in dem Gesetz einen guten ersten Schritt in Richtung weniger Bildschirmzeit, aber ein Verbot alleine reiche nicht. Sie wünsche sich auch eine Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. Das Verbot bringe aber jedenfalls die Plattformen in Zugzwang und nehme sie in die Verantwortung. Laut Gesetz haben die Plattformen die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten.
Die Datenschutzorganisation epicenter.works zeigte sich kritisch gegenüber den Plänen. Seit Monaten werde auf EU-Ebene an einer datenschutzkonformen Lösung getüftelt. Arya Haager von epicenter.works zeigte sich skeptisch, dass die heimische Lösung in so kurzer Zeit alle Standards erfüllen kann.
ISPA: Grundrechte wahren
Die ISPA, die Interessenvertretung der heimischen Internetwirtschaft, begrüßte in einer Aussendung am Dienstag den „differenzierten, konstruktiven Ansatz“ des Gesetzes: Man erkenne den Versuch an, ein möglichst hohes Datenschutzniveau sicherzustellen, das müsse jedoch auch bei der Umsetzung beachtet und laufend kontrolliert werden. Es dürften keine Grundrechte beschnitten werden.
Geplant ist, dass persönliche Daten wie das Alter nicht direkt an die Plattformen weitergegeben werden, sondern nur die Information, ob die jeweilige Person tatsächlich alt genug ist. Es müsse ausgeschlossen sein, dass dabei die Identität oder das Nutzerverhalten offengelegt wird, so ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. Drittanbieter dürften keine Informationen darüber erhalten, wer welche Inhalte nutzt.
Laut den vorgestellten Plänen dürfen die Bereitsteller der Altersverifikation nicht nachvollziehen können, wo und wann ein Altersnachweis verwendet wird. Die Zielplattform soll nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen erhalten. Eine von mehreren Möglichkeiten dafür soll die ID Austria sein. Bestehende Konten bei der ID Austria müssten bei Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.
Skepsis gegenüber Alleingang Österreichs
Verbote könnten immer umgangen werden, so Pöheim von Saferinternet, das sei „keine Frage“. Sie verwies darauf, dass Kinder auch die Handys der Eltern nutzen könnten. Hager von epicenter.works sagte, es komme darauf an, wie viel Aufwand für die Umgehung notwendig ist. Das Gesetz sieht bei Verstößen Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen vor.
Hager und auch ISPA-Generalsekretär Ebenberger sehen den Alleingang der Regierung kritisch. Eine Lösung auf EU-Ebene sei ein deutlich stärkeres Signal, derzeit drohe ein nationaler Fleckerlteppich, so Hager. Eine EU-weite Lösung würde auch Ausweichbewegungen verhindern, so die ISPA. Von Regierungsseite hieß es, man unterstütze weiterhin die geplante Initiative zur Einführung eines EU-weiten Mindestalters für die Nutzung von sozialen Netzwerken.
Nationale Befugnisse reichen nicht
Ebenberger verwies darauf, dass die EU-Kommission für den Herbst weitere Maßnahmen neben dem Digital Service Act (DSA) angekündigt habe. Das DSA nehme Plattformen bereits umfassend in die Pflicht, es gebe national kaum die notwendigen Befugnisse, Plattformen in die Verantwortung zu nehmen, die nicht etwa in Österreich ansässig sind.
Der vorliegende Gesetzesentwurf stütze sich auf die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, diese Rechtsgrundlage sei aber nur bedingt geeignet, so die ISPA weiter. Die Richtlinie umfasse primär VideosSharingplattformen und regle den Zugang zu Inhalten, nicht aber den Zugang zu den Plattformen selbst.
Darüber hinaus sei völlig offen, welche Plattformen konkret vom Anwendungsbereich erfasst werden. Wenn man Jugendschutz wirklich ernst nehme, müsse man zudem alle Dienste mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial gleichermaßen erfassen, etwa Spieleplattformen, um auch hier Ausweichbewegungen zu verhindern.
Kommission prüft Vorschlag
Von der EU-Kommission hieß es am Dienstag, der Gesetzesentwurf sei ein „wichtiger Schritt“. Die Kommission werde nun den Entwurf prüfen, um sicherzustellen, dass sich nationales Recht nicht mit Unionsrecht überschneide. Dafür habe die Behörde drei Monate Zeit. Die Kommission habe entsprechende Gesetzesvorschläge bereits in früheren Fällen bei anderen Mitgliedsstaaten überprüft, so ein Sprecher.
Im Zentrum steht das DSA, da die Kommission „die Integrität des Binnenmarkts im Hinblick auf die Durchsetzung des DSA wahren“ müsse. Laut dem DSA müssen Minderjährige und ihre Sicherheit, ihre Privatsphäre und ihre privaten Daten online bereits besonders geschützt werden. Für von der EU-Kommission als besonders große Onlineplattformen bezeichnete Unternehmen gelten noch strengere Auflagen.
Der Sprecher erinnerte daran, dass die EU an einem Vorschlag arbeitet, der nach dem Sommer vorgelegt werden soll. „Unser Ziel bleibt es, weiterhin mit allen Mitgliedsstaaten an einem gemeinsamen europäischen Ansatz zu arbeiten.“ Neben Österreich und Frankreich planen auch Spanien, Dänemark und Griechenland eine nationale Altersgrenze für Instagram, TikTok und YouTube. Die Kommission betonte zuletzt mehrfach, dass die Durchsetzung zusätzlicher Verpflichtungen für Onlineplattformen in die Zuständigkeit Brüssels falle.