In sozialen Netzwerken muss ein Tool zur Altersverifizierung übermitteln, dass die Nutzerin oder der Nutzer 14 Jahre oder älter ist, auf Videoplattformen mit pornografischen Inhalten sind es 18 Jahre.
Der „profil“-Bericht von Dienstagabend wird durch die gesonderten Erläuterungen zum von Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) am Montag eingebrachten Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot unter 14 bestätigt.
Verbot bisher leicht zu umgehen
Es sei bereits bisher festgelegt, „dass Inhalte mit grundloser Gewalt und Inhalte, die sich überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken, für Minderjährige unzugänglich sein sollen und einer wirksamen Zugangskontrolle im Wege einer Altersverifikation unterliegen müssen. Darunter fallen insbesondere Videosharingplattformen, die pornografische Inhalte verbreiten“, heißt es darin.
Verbot soll gestärkt werden
Dieses inhaltliche Zugangsverbot für alle Personen unter 18 Jahren solle beibehalten, aber „seine Effektivität insofern gestärkt werden, als die neuen Anforderungen an die einzusetzende Altersverifikationsmethode auch für solche Plattformen gelten sollen“, wird in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf betont.
Wie bereits von der Regierung angekündigt, muss es ab 2027 eine „wirksame Zugangskontrolle im Wege einer Altersverifikation“ für bestimmte Social-Media-Plattformen geben, also kein bloßes Anklicken eines Buttons mit dem Alter oder dergleichen.
„Double-Blind-Modell“ verpflichtend
Die staatliche ID Austria wird eine von mehreren technischen Möglichkeiten dafür sein. Vorgeschrieben ist ein „Double-Blind-Modell“. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bereitsteller des Tools nicht weiß, für welche Onlinedienste die Altersverifikation genutzt wird, und die Plattformen im Gegenzug ausschließlich die Information erhalten, ob die geforderte Altersgrenze erreicht ist oder nicht.
Neben solchen Altersprüfsystemen seien auch „vergleichbare Maßnahmen der Zugangskontrolle“ erlaubt, mit denen sichergestellt ist, dass Minderjährige diese Inhalte nicht verfolgen können, zitierte das „profil“ das Medienministerium.
NGO: Öffnet Weg für Ausgrenzung und Überwachung
Die Grundrechts-NGO epicenter.works warnte bereits bei der Präsentation des Social-Media-Verbots vor der Gefahr für Privatsphäre und Meinungsfreiheit. „Nicht nur Jugendliche, sondern alle Nutzerinnen und Nutzer müssen sich dann digital ausweisen“, sagte Geschäftsführer Thomas Lohninger.
„Sobald eine Altersverifikation an einen Identitätsnachweis gekoppelt ist, ist das anonyme und freie Internet Geschichte“, so Lohninger. Damit würde eine technische Grundlage für staatliche Kontrolle im Netz geschaffen werden, „mit enormen Risiken für Ausgrenzung, Diskriminierung, Überwachung und Meinungsfreiheit“. So könnte eine zukünftige Regierung etwa den Zugang zu Social Media steuern und gewisse Personengruppen kategorisch ausschließen, zum Beispiel nach Herkunft oder Religion.
In Frankreich und Großbritannien schon in Kraft
Laut dem Nachrichtenmagazin müssen Betreiber von Pornoseiten in Frankreich bereits seit 2025 die Volljährigkeit ihrer Nutzer prüfen. Große Anbieter hätten sich daraufhin vom französischen Markt zurückgezogen und können dort nicht mehr genutzt werden. Andere Pornoportale prüften nun das Alter und hätten dafür technische Lösungen gefunden. Auch in Großbritannien ist die Altersverifizierung seit dem Vorjahr verpflichtend – erst nach einer jahrelangen heftigen Debatte und den weiter bestehenden Bedenken von Kritikerinnen und Kritikern bezüglich Freiheitseinschränkung.