Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verhängt.

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt.

Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, 1,5 Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Öffentlichkeit von Verhandlung ausgeschlossen

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder „Pädo-Hunting“ – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben.

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.

Einige Täter immer noch minderjährig

Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ verhaftet worden.