Ein deutsches Gericht hat einem Medienbericht zufolge einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegen. Grund seien unbezahlte Prozesskosten nach einem Rechtsstreit zwischen ihm und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann.

Nach dpa-Informationen wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Das Gericht bestätigte den Haftbefehl nicht und verwies darauf, dass es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handele.

Champagner auf Oktoberfest

Der Politiker war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Flaschen Champagner bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, das könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.

Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlte die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.

Krah würde „nur widerwillig“ zahlen

Zunächst musste Böhmermann rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski.

Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen. Böhmermann halte er für „einen Widerling“, da zahle er „nur widerwillig“.