Der Presserat hat oe24 für einen Beitrag über vier jugendliche U-Bahn-Surfer, in dem ursprünglich ein von einem der Jugendlichen aufgenommenes Video eingebettet war, kritisiert. Der auf oe24.at erschienene Artikel „TikTok-Video aufgetaucht: Jüngster U-Bahn-Surfer ist erst 13!“ verstoße gegen den Persönlichkeitsschutz, hieß es dazu heute in einer Presseaussendung.
In dem nachträglich von der Redaktion gelöschten Video war zu sehen, wie die Betroffenen auf dem Dach einer fahrenden U-Bahn liegen und sich dazwischen auch aufrichten. Kurz vor der Einfahrt in die Station Schönbrunn brach das Video ab.
Im begleitenden Text kam zur Sprache, dass sich zwei der vier betroffenen Jugendlichen in Lebensgefahr befanden – sie seien bei der Einfahrt in die Station Schönbrunn gegen ein Hindernis geprallt, führte der Presserat aus. Außerdem sei angemerkt worden, dass man sich dazu entschlossen habe, das Video zur Abschreckung zu veröffentlichen. Die Gesichter der Jugendlichen waren im Video verpixelt. Zwei schwer verletzte Jugendliche verstarben nach der Aktion.
Medium ist „Problematik bewusst“
Leser beanstandeten das Video beim Presserat. Die Chefredakteurin von oe24.at führte in der Verhandlung aus, warum man das Video bearbeitet und geschnitten und mit Verpixelung gezeigt habe.
Viele Reaktionen, darunter auch von den Wiener Linien, hätten die Redaktion aber dazu bewogen, das Video letztlich offline zu stellen. Die Chefredakteurin habe erklärt, „dass ihr die Problematik jedenfalls bewusst sei“, hieß es seitens des Presserates.
Verfehlte „Filterfunktion“
„Die Verbreitung des Videos im Internet befreit das Medium nicht von der Verpflichtung, das Bildmaterial nach den medienethischen Maßstäben des Ehrenkodex zu prüfen“, so der Presserat. Nach Meinung des Senats ist die Veröffentlichung des Videos auch nicht vom Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt, es bediene „in erster Linie den Voyeurismus“.
Der Senat verwies u. a. auch auf die Nachahmungsgefahr bei der Suizidberichterstattung. Er wertete die Einsicht des Mediums als positiv. „Dennoch hätte das Medium von Anfang an seiner Filterfunktion gerecht werden müssen, indem es das Video nicht veröffentlicht“, hieß es.