Das französische Verfassungsgericht hat ein Gesetz gestoppt, das Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken verbieten sollte. Die geplante Neuregelung verletze die Meinungsfreiheit, erklärte das Gericht heute.
Rechtliche Garantien „nicht gewährleistet“
Um Minderjährigen den Zugang zu bestimmten Onlinediensten zu verwehren, müsse sich im Grunde jeder Nutzer – auch ein Erwachsener – vor der Nutzung identifizieren.
Da der Gesetzgeber jedoch die Voraussetzungen und Grenzen für diesen Altersnachweis nicht präzisiert habe, seien die notwendigen rechtlichen Garantien nicht gewährleistet, hieß es in dem Urteil.