Wenn sich der Körper an heißen Tagen zu sehr anstrengen muss, um kühl zu bleiben, dann kann das im schlimmsten Fall zum tödlichen Hitzschlag führen. Um davor zu schützen, ist im Jänner die Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten – mehr dazu in Hitzeschutzverordnung: Freude und Ärger (news.ORF.at; 27.12.2025). Ob die vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden, wurde seit Jahresbeginn bei 401 Kontrollen in Niederösterreich überprüft.

In 42 Prozent der Kontrollen wurde zumindest ein Mangel betreffend der Hitzeschutzverordnung festgestellt, teilte das Arbeitsinspektorat im Sozialministerium gegenüber noe.ORF.at mit. Insgesamt waren es 357 Übertretungen. Zusätzlich führte die Arbeitsinspektion in Niederösterreich 646 Beratungen zum Thema durch.

Sozialministerin verteidigt Hitzeschutzverordnung

Die für Arbeit, Soziales und Gesundheit zuständige Bundesministerin Korinna Schumann (SPÖ) sieht durch die Kontrollergebnisse die Notwendigkeit der Verordnung bestätigt. Diese schaffe klare Regeln und helfe, Beschäftigte bei extremer Hitze wirksam zu schützen.

„Die große Mehrheit der Betriebe zieht mit, und dort, wo nachgebessert werden muss, unterstützen die Kontrollen dabei, den Schutz rasch sicherzustellen“, sagt Schumann gegenüber noe.ORF.at. Durch den Klimawandel würden Hitzewellen häufiger und belastender. Hitzeschutz sei daher „kein Extra mehr, sondern eine Notwendigkeit“.

Kontrollen auf Baustellen und Betriebsgeländen

Die Verordnung gilt für Arbeiten im Freien. Kontrolliert wird direkt an den jeweiligen Arbeitsplätzen. Ein negatives Beispiel sei das Fehlen entsprechender Maßnahmen auf einer Straßenbaustelle, teilte das Zentral-Arbeitsinspektorat mit. Positiv bewertet würden etwa zusätzliche Beschattungen durch Sonnenschirme oder klimatisierte Aufenthaltscontainer auf Baustellen.

Für Niederösterreich sind 35 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren ausschließlich zuständig. Weitere 44 betreuen sowohl Teile Niederösterreichs als auch Teile Wiens. Die bisherigen Kontrollen zur Hitzeschutzverordnung in Niederösterreich wurden von insgesamt 48 verschiedenen Kontrollorganen vorgenommen.

Zunächst Beratung und Frist zur Behebung

Werden Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt, beraten die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren zunächst die Arbeitgeber. Anschließend werden diese schriftlich aufgefordert, die festgestellten Mängel innerhalb einer vereinbarten Frist zu beheben.

Eine Kopie des Schreibens erhält auch der Betriebsrat. Gibt es keinen Betriebsrat, werden die zuständigen Sicherheitsvertrauenspersonen informiert, sofern deren Aufgabenbereich betroffen ist. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben oder handelt es sich um schwerwiegende Verstöße, muss das Arbeitsinspektorat Anzeige bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde erstatten.

Arbeiterkammer: „Hitzefrei gibt es nicht“

Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) gehen während Hitzeperioden zahlreiche Anfragen zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz ein. Nur ein Teil davon betreffe allerdings Menschen, die im Freien arbeiten, sagt Schuckert vom Referat Arbeit und Gesundheit. Nur für diese Arbeitsplätze gelte die Hitzeschutzverordnung.

Grundsätzlich müssten jedoch alle Arbeitsplätze auf mögliche Gesundheitsgefahren untersucht und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Betroffene Beschäftigte sollten sich an den Betriebsrat, die Arbeitsmedizin oder die Sicherheitsfachkraft wenden, rät Schuckert: „Jedenfalls keine gute Idee ist es, einseitig die Arbeit niederzulegen: Hitzefrei gibt es nicht.“

Forderung nach Arbeitsunterbrechungen

Die AKNÖ hält die bestehenden Vorschriften für nicht ausreichend, denn es gebe weiterhin keine absolute Temperaturgrenze, ab der Menschen ihre Arbeit unterbrechen dürften. Zunächst sollten alle zumutbaren Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden. Dazu zählen etwa Kühlung und Beschattung, aber auch eine Verlagerung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes. Bestehe danach weiterhin eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit, müssten Arbeitsunterbrechungen möglich sein, fordert Schuckert.

Kritisiert wird auch, dass die Hitzeschutzverordnung nur für Arbeiten im Freien gilt. Für Beschäftigte in Werkstätten, Büros oder Geschäften gelten weiterhin die allgemeineren Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Die AKNÖ fordert auch für Innenräume verbindliche Vorgaben, welche Schutzmaßnahmen bei steigenden Temperaturen umgesetzt werden müssen.