Alle drei Angeklagten wurden wegen versuchten Raubes verurteilt. Sie sollen im September eine 74-Jährige in ihrem Haus bedroht und Geld gefordert haben. Auf der Flucht vor der Polizei soll der erstangeklagte 59-Jährige Schüsse auf zwei Beamte abgegeben haben.

Die anderen beiden Beschuldigten im Alter von 50 und 56 Jahren erhielten rechtskräftig je vier Jahre Freiheitsstrafe. Der 59-Jährige, der bereits wegen eines vollendeten Mordes vorbestraft ist, wurde zudem wegen zweifachen Mordversuchs, versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen.

Die Geschworenen entschieden jeweils einstimmig. Den beiden Polizisten wurden je 5.000 Euro zugesprochen. Der 74-Jährigen wurden 7.050 Euro zugesprochen. Der Rechtsvertreter des 59-Jährigen meldete Berufung wegen der Strafe an. Der Staatsanwalt, die anderen beiden Verteidiger und die Privatbeteiligtenvertreterinnen verzichteten auf Rechtsmittel.

Angeklagte hatte in Schweiz Raubmord verübt

Die drei Männer bekannten sich am Mittwoch vor Gericht zum Vorwurf des bewaffneten Raubes nicht schuldig. Sie sprachen laut Dolmetscherin von einem Einbruchsdiebstahl. Gefunden wurde inzwischen eine Tasche, die ein Angeklagter am Tattag dabeihatte und die neben Einbruchswerkzeug u.a. Klebeband enthielt. Auch der Mordversuch wurde vom 59-Jährigen bestritten.

Der Staatsanwalt betonte im Schlussvortrag, es handle sich nicht um eine spontane, sondern eine „geplante, arbeitsteilige, rücksichtslose“ Tat und einen „Fall der Schwerstkriminalität“. „Die wollten 1,5 Millionen Euro erbeuten. Da mache ich keine halben Sachen“, betonte er. Die Flucht sei „letztlich eskaliert“, „es war kein Kurzschluss aus Panik, es waren gezielte Schussabgaben auf zwei Polizeibeamte“.

Das Leben des 59-Jährigen sei „von Gewalt geprägt“. Der Beschuldigte hatte 1999 in der Schweiz einen Raubmord verübt, bei dem er einen Sicherheitsmann erschoss. 2022 wurde er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Die Opfer hätten die Vorfälle eindrucksvoll und glaubwürdig geschildert. Die Frau leide noch immer unter den Folgen der Tat, „das ist nicht verzeihbar“, sagte der Staatsanwalt und ersuchte um strenge Strafen.

Verteidigung: „Gewaltanwendung geringfügig“

Die Angeklagten hätten einen Einbruch geplant, hieß es dagegen vonseiten der Verteidiger. „Die Gewaltanwendung war geringfügig“, es habe keinerlei Verletzung gegeben, sagte Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der den 50-Jährigen vertritt. Sein Mandant habe keine Waffe gehabt, erklärte der Jurist. Der Verteidiger des 59-Jährigen ortete keinen Mordvorsatz und verwies auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. „Für einen Mordversuch fehlt jegliches Tatsachensubstrat“, so der Jurist.

Die Angeklagten seien „stümperhaft vorgegangen“, sagte der Rechtsvertreter des 56-Jährigen. Das Brecheisen seines Mandanten sei für einen Einbruch und nicht zur Gewaltanwendung gedacht gewesen. „Die Schussabgaben waren beinhart“, es sei um Leben und Tod gegangen, betonte eine Privatbeteiligtenvertreterin.

Trio flüchtete nach Klingeln eines Spediteurs

Der 59-jährige Kosovare und der 56-jähriger Albaner waren laut Anklage im Sommer 2025 aus dem Ausland eingereist, um gemeinsam mit dem seit längerem in Österreich lebenden 50-jährigen Kosovaren das Haus auszukundschaften. Als der Ehemann der 74-Jährigen am 5. September 2025 in der Früh mit dem Hund spazieren gegangen war, hatte das maskierte Trio das Gebäude betreten und es nach Wertgegenständen durchsucht.

Die Frau hatte als Zeugin berichtet, dass sie einer der Männer am Oberarm gepackt und niederdrücken habe wollen, wogegen sie sich gewehrt habe. In der anderen Hand habe der Maskierte einen Kabelbinder gehabt, ein Komplize habe ein Brecheisen erhoben gehalten. Das Klingeln eines Spediteurs habe die drei Männer gestört und „Schlimmeres verhindert“, so der Staatsanwalt. Das Trio flüchtete mit einem geringen Geldbetrag über die Terrassentür. In einer polizeilichen Einvernahme hatte die Seniorin von „Todesangst“ gesprochen.

Laut Gutachten „unmittelbare Lebensgefahr“

Auf der Flucht soll der 59-Jährige den Polizisten nahe einer Böschung knieend aufgelauert und aus zwölf Metern Distanz auf zwei Beamte geschossen haben. „Es war richtig knapp“, hatte einer der Uniformierten als Zeuge berichtet. Laut einem Gutachter bestand „unmittelbare Lebensgefahr“. Der Angeklagte sprach hingegen von Schüssen in die Luft. Die Polizisten wurden nicht verletzt, der Verdächtige ließ sich festnehmen. In der Folge wurden auch seine mutmaßlichen Komplizen gefasst.