Der Nachweis wurde Dienstagabend durch eine Laboruntersuchung von Blattproben symptomtragender Rebstöcke bestätigt, wie die Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LKNÖ) gegenüber noe.ORF.at am Mittwoch mitteilte.
Die Goldgelbe Vergilbung, fachlich Grapevine flavescence dorée, zählt laut LKNÖ zu den gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas. Verursacht wird sie durch sogenannte Phytoplasmen. Befallene Rebstöcke sterben ab und können währenddessen eine Infektionsquelle für weitere Reben darstellen.
Krankheit kann ganze Weingärten gefährden
Übertragen wird die Krankheit durch die Amerikanische Rebzikade. Das Insekt nimmt den Erreger beim Saugen an einer infizierten Rebe auf und kann ihn anschließend auf gesunde Pflanzen übertragen. Von Rebstock zu Rebstock kann sich die Goldgelbe Vergilbung dagegen nicht unmittelbar ausbreiten.
Die Amerikanische Rebzikade hat sich in den vergangenen Jahren in den österreichischen Weinbaugebieten zunehmend ausgebreitet. In der Steiermark und im Burgenland wurde die Goldgelbe Vergilbung bereits nachgewiesen, dort mussten laut LKNÖ auch ganze Weingärten gerodet werden. Fälle gibt es zudem in Tschechien und der Slowakei.
Maßnahmen bereits seit Juni vorgeschrieben
Wegen der zunehmenden Verbreitung der Rebzikade hatte die Landesregierung bereits vor dem ersten Krankheitsnachweis reagiert. Seit 3. Juni gilt eine Verordnung, mit der in besonders betroffenen Gebieten verpflichtende Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade vorgeschrieben werden. Dazu zählen unter anderem Insektizidbehandlungen sowie die Rodung symptomtragender Reben – mehr dazu in Land rüstet sich für Bekämpfung der Rebzikade (noe.ORF.at; 2.6.2026). Die Verordnung gilt bis Ende 2028.
Die Krankheit selbst kann nicht direkt behandelt werden. Befallene Rebstöcke müssen deshalb rasch entfernt werden. Ziel ist vor allem, die Population der Amerikanischen Rebzikade zu reduzieren und damit die Übertragung auf weitere Pflanzen möglichst einzudämmen – mehr dazu in Pflichtmaßnahmen gegen Rebzikade gestartet (noe.ORF.at; 6.6.2026).
LKNÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager sprach in einer Aussendung am Dienstag angesichts des ersten Nachweises von einem „ernsten Signal“ für den Weinbau. Nun komme es darauf an, befallene Pflanzen möglichst rasch zu erkennen und die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.
Auch Rebstöcke in Privatgärten betroffen
Die LKNÖ ruft nicht nur Weinbaubetriebe, sondern alle Besitzerinnen und Besitzer von Reben zur Kontrolle ihrer Pflanzen auf. Das betrifft auch einzelne Rebstöcke in Privatgärten sowie Reben auf öffentlichen Flächen oder Firmengeländen. Verdachtsfälle sind in ganz Niederösterreich meldepflichtig.
Erkennbar kann die Krankheit unter anderem an deutlich verfärbten Blättern sein. Bei Weißweinsorten werden sie gelblich, bei Rotweinsorten dunkelrot. Später rollen sich die Blätter nach unten ein, außerdem verholzen die Triebe nicht vollständig. Befallene Reben können schließlich absterben.
Verdächtige Rebstöcke sollen laut Landwirtschaftskammer unverzüglich gemeldet werden. Zusätzlich sollen symptomtragende Reben konsequent gerodet werden. Die Meldestelle ist das Referat Wein und Obstbau der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter der Telefonnummer 05 0259 22200.