Nach mehreren Jahren des Widerstands gegen die 40 Hektar große Kiesgrube ist das Verfahren nun offiziell zu Ende. Der Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass „in den Revisionen keine Rechtsfragen aufgeworfen“ würden, „denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme“. Die Kiesgrube darf damit gebaut werden.

Die Zurückweisung der Revisionen ist aber nicht der einzige Rückschlag für die Gemeinde, die Bürgerinitiative und die Nachbarn des Projekt. Die drei Parteien, die Revision eingelegt hatten, müssen dem Land Niederösterreich binnen zwei Wochen Aufwendungen in Höhe von 553 Euro und dem Unternehmen, das die Kiesgrube betreiben wird, Aufwendungen in Höhe von 1.106 Euro ersetzen.

Zumindest ein kleiner Erfolg

Er sei etwas enttäuscht und überrascht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, so der Grafenegger Bürgermeister Manfred Denk (ÖVP) gegenüber noe.ORF.at. Auch die Bürgerinitiative Lebensqualität Grafenegg hatte auf ein anderes Ergebnis gehofft. „Diese rechtliche Einschätzung und der Beschluss kommen für uns alle, auch unseren Anwalt, vollkommen unerwartet und sind sehr ernüchternd“, heißt es auf ihrer Webseite.

Sowohl der Bürgermeister als auch die Bürgerinitiative halten aber fest, dass durch ihre Einwände zumindest ein paar Verbesserungen bei dem Projekt erreicht werden konnten. So gelten für das Unternehmen, das die Kiesgrube betreiben wird, etwa in Sachen Umweltschutz zusätzliche Bestimmungen.