Eine 20-jährige Frau ist am späten Donnerstagabend in Wiener Neustadt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Statt der erlaubten 50 km/h fuhr sie 112 km/h und wurde dabei von der Polizei geblitzt. Die Beamten hielten die Lenkerin an. Die 20-Jährige musste ihren Führerschein vorerst abgeben und wurde beim Magistrat angezeigt. Zudem wurde das von ihr gelenkte Auto von der Polizei vorläufig beschlagnahmt.
Mit diesem Schicksal ist die Lenkerin heuer in Niederösterreich nicht allein. Insgesamt 45 Autos wurden seit Jahresbeginn wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig von der Polizei beschlagnahmt, geht aus aktuellen Zahlen hervor.
Strengere Strafen seit März 2024
Seit März 2024 gelten in Österreich strengere Strafen für Raserinnen und Raser im Straßenverkehr. Nach Angaben der Landespolizeidirektion wurden seither in Niederösterreich insgesamt 154 Autos vorläufig beschlagnahmt.
Wer das Tempolimit im Ortsgebiet um 80 km/h und außerorts um 90 km/h (z. B. 220 km/h auf der Autobahn) überschreitet, verliert sein Auto. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Ein Großteil des Erlöses, der später durch eine Versteigerung des Autos erzielt wird, geht an den Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.