Der ÖAMTC empfiehlt ein Gesamtpaket für Mietautos: Eine Vollkaskoversicherung inklusive Diebstahlschutz ohne Selbstbehalt sowie möglichst flexible Stornobedingungen. Auch Zusatzversicherungen für Glas-, Reifen- oder Felgenschäden könnten sinnvoll sein.
Wer mit Kindern reist, sollte einen Kindersitz rechtzeitig reservieren. Außerdem gelten auch mit einem Mietwagen die Verkehrs- und Mitführpflichten des jeweiligen Urlaubslandes. In Spanien müssen etwa zwei Warndreiecke im Fahrzeug mitgeführt werden.
Schäden vor der ersten Fahrt dokumentieren
Immer wieder wenden sich Mitglieder wegen Problemen mit Mietwagen an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Häufige Streitpunkte seien bereits vorhandene Fahrzeugschäden oder Unklarheiten bei der Rückgabe.
Der Linzer ÖAMTC-Rechtsexperte Valentin Kiesenhofer rät deshalb, das Fahrzeug vor der ersten Fahrt genau zu kontrollieren und Kratzer oder andere Schäden im Übergabeprotokoll festhalten zu lassen. Zusätzlich sollten Fotos oder Videos vom gesamten Auto gemacht werden.
Nach einem Unfall Vermieter informieren
Wichtig sei außerdem, vereinbarte Abhol- und Rückgabezeiten einzuhalten. Bei einer Flugverspätung sollte die Autovermietung möglichst rasch verständigt werden.
Nach einem Unfall empfiehlt der Rechtsexperte, neben den üblichen Sicherheitsmaßnahmen auch den Vermieter umgehend zu informieren. Je nach Land oder Vermieter könne selbst bei einem kleineren Blechschaden ein Polizeiprotokoll erforderlich sein. Fehle dieses, könne der Versicherungsschutz gefährdet sein. Zudem sollten die Unfallstelle und die Schäden fotografiert und bei der Rückgabe ein unterschriebener Schadensbericht verlangt werden. Dokumente, deren Inhalt nicht verstanden wird, sollten keinesfalls unterschrieben werden.