Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat teilte am Freitagvormittag mit, dass er beim Land ein Feststellungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) eingebracht habe. Laut Deponieverordnung Paragraf 7 Z.10 dürfen nämlich keine Altreifen deponiert werden. Man müsse also unter anderem prüfen, ob die Reifen als „Müll“ gelten, so Donat.

Aus dem Büro des zuständigen Landesrats Stefan Kaineder (Grüne) hieß es, dass nun geprüft werde, ob die Deponie nicht nur Gegenstand des Altlastengesetzes, sondern auch des AWG sei. Was das konkret bedeute, könne derzeit aber noch nicht gesagt werden.

Donat kritisiert Symbolkraft für Folgeverfahren

Die Altlastensanierungsbehörde hatte 2011 dem Unternehmen die Genehmigung für die Sicherung des Altreifenablagerungsbereichs – ein Teil der Altlast „Altreifen- und Altgummilager Ohlsdorf“ – erteilt.

Anstelle der Räumung und Entsorgung oder Verwertung aller dort abgelagerten Abfälle, soll nun das ‚Alte Reifenlager‘ nicht saniert werden, „sondern lediglich gesichert und langfristig beobachtet werden“, so Donat. Diese Entscheidung sei weitreichend und von hoher Symbolkraft im Hinblick auf Folgeverfahren.

Aufhebung des Räumungsbescheides im Juli

Über die Aufhebung jenes Räumungsbescheides habe „die Altlastensanierungsbehörde in ihrer Zuständigkeit in mittelbarer Bundesverwaltung“ Kaineder im Juli informiert. Dieser habe den neuen Bescheid nicht gegengezeichnet, hieß es aus seinem Büro. Er forderte das Umweltministerium auf, das Altlastensanierungsgesetz zu überprüfen und nachzuschärfen. So unterstützt Kaineder auch die Initiative der Umweltanwaltschaft. Denn anstelle einer Sanierung nur zusätzlich zu einer Abdeckung lediglich ein Gas- und Grundwassermonitoring vorzunehmen, sei zu wenig für den Bodenschutz.

Dass „das Restrisiko von der Behörde als niedrig genug eingeschätzt wurde, um mit den Schutzinteressen, Zielen und Grundsätzen des Altlastensanierungsgesetzes in Einklang zu stehen“, kann Donat nicht nachvollziehen.

Die Gemeinde Ohlsdorf will auch nicht hinnehmen, dass die Altlast dauerhaft im Boden bleibt. Sie hat angekündigt, Beschwerde gegen die behördliche Genehmigung beim Landesverwaltungsgericht einzureichen.