Laut Anklage schickte der damals 16-Jährige am 1. Mai dieses Jahres zwei E-Mails an das türkische Generalkonsulat in Salzburg. In einer davon kündigte er eine Bombe an. In der zweiten bat er darum, keine Polizei zu schicken – mit der Begründung, ihm sei nur langweilig gewesen.

Nach Mitternacht folgte schließlich eine weitere E-Mail. Darin soll sich der Jugendliche selbst bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden haben. Deshalb sei es laut Staatsanwaltschaft beim Versuch einer Bombendrohung geblieben.

Jugendlicher gibt psychische Probleme an

Der bisher unbescholtene Angeklagte absolviert derzeit eine Schulungsmaßnahme. Er soll angegeben haben, unter psychischen Problemen zu leiden. Zum Zeitpunkt der E-Mails sei er laut Anklage weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss gestanden.

Der Prozess endete am Dienstagnachmittag mit einem Freispruch. Laut Angaben der Richterin sei es bei der Bombendrohung letztlich nur bei einem Versuch geblieben, weil er sich im Anschluss an die E-Mails direkt bei der Polizei gemeldet habe. Zudem sei der Jugendliche psychisch angeschlagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.