„Die anhaltende Hitzeperiode und der außergewöhnlich hohe Wasserverbrauch bringen unser Versorgungssystem zunehmend an seine Grenzen. Nur durch einen verantwortungsvollen und bewussten Wasserverbrauch können wir trotz unserer leistungsfähigen Infrastruktur Versorgungsengpässe verhindern“ – so lautet der Appell der Stadt Traun an die Bürgerinnen und Bürger.
Gärten sollen nur bei tatsächlichem Bedarf und möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden gegossen werden. Unnötiger Wasserverbrauch – etwa beim Autowaschen oder durch Vollbäder – soll vermieden werden.
Geldstrafen bis zu 1.000 Euro
Die Grundlage für das Wassersparen ist das Oberösterreichische Wasserversorgungsgesetz aus dem Jahr 2015. Nach Paragraph 9 kann eine Gemeinde in ihrer Wasserleitungsordnung festlegen, dass Wasser bei öffentlichem Interesse – etwa bei Wasserknappheit – nur eingeschränkt verwendet werden darf. Wer gegen eine solche Regel verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung – diese könnte eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro als Folge haben.
Gießen von Rasen darf eingeschränkt werden
Wenn das Wasser knapp wird, darf der Rasen oder der Garten zwar noch gegossen werden, denn es gibt in Österreich kein automatisches Gießverbot. Wer jedoch Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserversorgung verwendet, muss aufpassen. Die Gemeinde kann bei Wasserknappheit Einschränkungen erlassen. Dieser Erlass muss über die Amtstafel oder die digitale Gemeindezeitung veröffentlicht werden.
Bei Regenwasser oder bei einem eigenen Brunnen gilt dieses Verbot jedoch nicht. Ein Verbot für Leitungswasser betrifft die öffentliche Wasserversorgung. Wer seinen Garten mit dem eigenen Brunnenwasser oder mit gesammeltem Regenwasser gießt, darf das Wasser verwenden.