Das Festival hätte am 7. und 8. August auf der Welser Trabrennbahn stattfinden sollen. Wenige Tage vor Beginn wurde die Veranstaltung abgesagt. Auf der Website des Veranstalters gab es zunächst keine Informationen zur Absage oder zur Rückerstattung der Tickets.
Die Verkaufsstelle Tickethead veröffentlicht allerdings laufend alle Informationen, die vom Veranstalter bestätigt wurden, auf ihrer Internetseite. Zusätzlich steht das Unternehmen in regelmäßigem E-Mail-Kontakt mit den Ticketkäufer und informiert sie direkt über neue Entwicklungen.
Rückzahlung binnen 14 Tagen fordern
Nach Angaben der Arbeiterkammer haben Ticketkäuferinnen und -käufer aufgrund der Absage Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises. Betroffene sollten den Veranstalter möglichst rasch schriftlich zur Rückzahlung auffordern und dafür eine Frist von 14 Tagen setzen.
Eine Verschiebung der Veranstaltung auf das kommende Jahr müssen Konsumentinnen und Konsumenten laut Arbeiterkammer nicht akzeptieren.
AK bietet Unterstützung an
Erfolgt keine Rückzahlung, können sich Betroffene an die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Dort erhalten sie rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sollte der Veranstalter nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel für die Rückerstattung aller Tickets haben, könnten die Ticketkäuferinnen und -käufer auf ihren Kosten sitzen bleiben.