Blumen, Kerzen und gepflegte Gräber prägen das Bild auf dem Friedhof in St. Florian. Was Besucherinnen und Besucher dort heute kaum noch finden, sind persönliche Gegenstände, Figuren oder unkonventionellere Erinnerungsstücke. Denn für die Gestaltung der Gräber gibt es klare Vorgaben.

Bierflaschen und Zigaretten als Grabschmuck

„Bei den Gräbern sind früher teilweise alte Pokale, Plastikfiguren oder sogar Bierflaschen gestanden. Auch Zigarettenschachteln sind abgelegt worden", erzählt Friedhofsverwalter Gernot Grammer. So wäre ein großer Aufwand für die ehrenamtliche Friedhofsbetreuung entstanden.

Erlaubt sind deshalb mittlerweile nur noch Kerzen und natürlicher Blumenschmuck. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Friedhofsverwaltung entfernt. Das kann auch Gegenstände betreffen, die für Angehörige eine besondere persönliche Bedeutung haben.

Auch Kinderbasteleien sind verboten

Gerade Kinder verabschieden sich häufig mit selbstgebastelten Erinnerungsstücken von verstorbenen Familienmitgliedern. Auch solche Basteleien dürfen auf den Gräbern nicht bleiben. Weggeworfen werden sie allerdings nicht: Die Friedhofsverwaltung hebt die Gegenstände auf, Angehörige können sie anschließend abholen.

Für Grammer zeigt sich daran ein grundsätzlicher Konflikt. Einerseits müsse eine Regel für alle Gräber gleichermaßen gelten, andererseits gehe es beim Grabschmuck um sehr persönliche Formen der Trauer.

Die Diskussion erinnert auch an einen Fall aus Leonding Ende vergangenen Jahres. Dort war das Grab einer Frau wegen einer abgelaufenen Frist ohne vorherige Verständigung der Angehörigen abgeräumt worden. Auch damals stellte sich die Frage, wie strikt Friedhofsregeln ausgelegt werden sollen und wie viel Rücksicht auf die persönliche Trauer der Angehörigen genommen werden muss.

Einheitliche Regeln für alle

„Wie regelt man etwas für alle gleich gültig und ist gleichzeitig den Emotionen gegenüber nicht gleichgültig? Auf diese Frage gibt es wahrscheinlich so viele Antworten wie es Menschen gibt“, sagt Grammer. An der bestehenden Regelung will die Friedhofsverwaltung festhalten. Sie soll für alle Angehörigen gleichermaßen gelten und zugleich dafür sorgen, dass der Friedhof einheitlich gepflegt werden kann.