Insgesamt soll die Frau über Jahre hinweg durch Veruntreuung einen Gesamtschaden von rund 765.000 Euro verursacht haben. Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten in der Vereinskasse vor etwa zwei Jahren. Darunter sollen sich auch Fördergelder befunden haben.

Rückzahlungen an Staat und Verein

Das Urteil des Gerichts ist bereits rechtskräftig: Die Frau wird zu einem Jahr unbedingter und zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. 120.000 Euro muss sie an den Staat und 226.000 Euro an den Verein zurückzahlen. 150.000 Euro hat die 60-Jährige bereits im Vorfeld beglichen.

Für die ehemalige Regionalmanagerin könnte heute noch nicht der Schlusspunkt gesetzt sein. Der Anwalt des Regionalvereins stellt in den Raum, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.

Tochter erhielt Diversion

Mitangeklagt war auch die 34-jährige Tochter der ehemaligen Geschäftsführerin. Ihr wurde vorgeworfen, von den Taten ihrer Mutter profitiert zu haben. Ihr Verfahren wurde in der Vorwoche im Rahmen einer Diversion auf einer Probezeit von zwei Jahren eingestellt.

Der Schaden, der der Tochter zugerechnet werden konnte, beläuft sich auf knapp 17.000 Euro. Dieser Betrag ist mittlerweile vollständig von ihr beglichen worden.