Die Entlassung von Brucknerhaus-Chef Dietmar Kerschbaum durch die LIVA, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft, ist rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Linz nun festgestellt.

12.000 Euro für ein Handy

Kerschbaum klagte eine Kündigungsentschädigung von knapp einer halben Million Euro ein. Er begründete das mit einem fehlenden Entlassungsgrund.

Das OLG Linz entschied, dass er seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und das Vertrauen der LIVA nachhaltig beschädigt hat – vor allem geht es um mehr als 12.000 Euro Kosten für ein Handy.

Überweisungen zwischen 2017 und 2024

Wie das sein kann? Kerschbaum wies den Leiter der Personalabteilung der LIVA an, ihm monatlichen Aufwandsersatz für ein beruflich genutztes Mobiltelefon auszuzahlen. Diese Aufwandsentschädigung summierte sich zwischen 2017 und 2024 auf die genannten 12.000 Euro.

Entscheidung nicht rechtskräftig

Die Verrechnung war mit den zuständigen Organen nicht abgestimmt, stellte das OLG fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Kerschbaum kann sich mit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof wenden.