Der aktuelle Fall ist für das Innenministerium Anlass, auf die Möglichkeit hinzuweisen, gefundene oder unbefugt besessene Waffen und Sprengmittel straffrei bei den Behörden abzugeben.
Der Fund wurde im Zuge einer Haushaltsauflösung im Juni im Bezirk Vöcklabruck gemacht. Die Erben entdeckten im Keller hinter einer verschlossenen Stahltür ein Depot und verständigten die Polizeiinspektion Vöcklabruck.
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Auch verbotene Waffen
Insgesamt wurden 16 Langwaffen und acht Kurzwaffen sowie acht Munitionskisten sichergestellt. Zudem befanden sich in dem Depot weiteres Kriegsmaterial und verbotene Waffen. Woher das Waffenarsenal stammt und wie lange es dort gelagert war, geht aus den Angaben des Innenministeriums nicht hervor.
Straffreie Abgabe möglich
Funde wie jener in Vöcklabruck seien keine Einzelfälle. Illegale Waffen oder Sprengmittel würden immer wieder bei Erbschaften oder Haushaltsauflösungen entdeckt, heißt es vom Innenministerium und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Teilweise seien Gegenstände auch erst durch spätere Änderungen oder Verschärfungen der Gesetze illegal geworden.
Wer Schusswaffen oder Sprengmittel findet oder unbefugt besitzt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen straffrei den zuständigen Behörden übergeben. Damit soll verhindert werden, dass aus Angst vor Konsequenzen gefährliche Gegenstände unsachgemäß entsorgt oder illegal weitergegeben werden.
Gefahr auch nach Jahrzehnten
Besonders gefährlich können alte Sprengmittel aus früheren Kriegshandlungen sein. Diese können laut Innenministerium auch nach Jahrzehnten noch funktionsfähig sein und bei unsachgemäßem Umgang eine erhebliche Gefahr darstellen.