Offenes Feuer ist durch die Waldbrandschutzverordnung nicht nur im Wald verboten, sondern an allen Orten, an denen ein Wald gefährdet sein könnte. Naturflächen zählen dabei laut Gesetz rasch als Wald. Mit mehr als 357.000 Hektar besteht immerhin mehr als die Hälfte des Bundeslandes aus Wald. Selbst in der Landeshauptstadt machen die Waldflächen ein Sechstel der Gesamtfläche aus.
Auch Grablichter in Waldnähe von Verordnung betroffen
Der Bereich, in dem künftig noch ein Feuer angezündet werden darf, wird mit Inkrafttreten der Verordnung rasch sehr klein. Ab Donnerstag ist jegliches Feuermachen und Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten – dazu gehört auch ein Grablicht in der Nähe eines Waldes.
„Das betrifft auch Lagerfeuer, Grillereien, Grillplätze und das Wegwerfen einer Zigarette“, sagte der Bezirksförster der Stadt Salzburg, Christian Neureiter. Die Verordnung greift, sobald es sich um eine Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern handelt, sagt Neureiter.
Ziel: Flächenbrände bei nächster Hitzewelle verhindern
Ab Donnerstag gilt die Waldbrandschutzverordnung in der Stadt Salzburg. In den restlichen Bezirken im Bundesland ist sie bereits seit spätestens Dienstag in Kraft. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, droht eine Geldstrafe bis zu 7.300 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen.
Durch das landesweite Verbot sollen Flächenbrände bei der anhaltenden Trockenheit und bevorstehenden Hitzewelle vermieden werden. Im Pinzgau beispielsweise wurde die letzte Waldbrandverordnung Ende April ausgesprochen und erst Mitte Juni wieder aufgehoben.