Das heiße Wasser im Putzkübel verursachte laut Medizinern bei der Frau im Brustbereich Verbrennungen zweiten Grades. Doch der 31 Jahre alte Angeklagte beteuerte am Mittwoch, nicht gewusst zu haben, dass das Wasser im Eimer heiß war.

Er selbst sei über das heiße Wasser sehr erschrocken gewesen und habe nach der Attacke auch gleich die Rettung gerufen. Das Paar lebt derzeit in Scheidung und hat ein gemeinsames Kind. Im Prozess am Mittwoch übernahm der Mann die Verantwortung für sein Tun und sagte aus, dass er die rund 2.000 Euro Schadenersatzkosten für die Brandwunden seiner künftigen Ex-Frau übernehmen will.

Richterin glaubt AngeklagtemVerfahren eingestellt

Die Richterin sagte zu dem Angeklagten, man gebe ihm eine allerletzte Chance und stellte das Verfahren vorläufig ein. Sie glaube ihm, dass er nicht gewusst habe, dass das Wasser im Putzkübel heiß war. Einer Frau Brandwunden zweiten Grades im Brustbereich zu verursachen, sei eine dramatische Sache, auch aus optischen Gründen, so die Richterin.

Laut Medizinern müssten die Verletzungen ohne bleibende Narben zu überstehen sein. Die Bewährungshilfe muss nun kontrollieren, ob der Angeklagte das Schmerzensgeld wirklich zahlt. Dabei muss auch überwacht werden, ob sich der 31-Jährige daran hält, dass die Frau keinen Kontakt mehr zu ihm haben will. Für das gemeinsame Kind gibt es eine Besuchsregelung.