Der Skifahrer war im Frühjahr mit seinen Kollegen auf der Schwarzeckalmabfahrt in Maria Alm unterwegs. Er fuhr der Gruppe über eine Geländekante nach. Darunter ging der 65-jährige Tourengeher. Beide trugen keinen Helm und wurden bei der Kollision schwer verletzt und in Folge ins Krankenhaus geflogen. Der Tourengeher verstarb im Krankenhaus, der Skifahrer wurde eine Woche stationär behandelt.

Zentrale Frage: War Skifahrer viel zu schnell unterwegs?

Richter und Anklagebehörde hinterfragten im Prozess, ob der 20-Jährige viel zu schnell unterwegs gewesen und absichtlich über die Kuppe gesprungen sei. Der Angeklagte beteuerte, dass er zu schnell, aber nicht extrem schnell unterwegs war. 60 bis 70 km/h seien laut dem Sachverständigen bei guter Fahrweise an der Stelle normal, wenn man denn aufmerksam fährt. Die FIS-Regel „Fahren auf Sicht“ habe der Angeklagte jedoch laut dem Sachverständigen klar nicht eingehalten.

Pongauer bekannte sich schuldig

Es habe ihn an der Kuppe ausgehoben, sagte der Pongauer und bekannte sich am Vormittag zur einfachen fahrlässigen Tötung schuldig und nicht wie ursprünglich angeklagt zur groben fahrlässigen Tötung. Auch die Staatsanwaltschaft ließ sich in Folge auf einfache fahrlässige Tötung ein, wofür der Pongauer auch mit 2.880 Euro Geldstrafe und Ersatz der Verfahrenskosten rechtskräftig verurteilt wurde.

Skifahrer nach tödlicher Kollision verurteilt

Debatte um Sicherheit von Pistentouren befeuert

Die Bergbahn in Maria Alm betonte bereits im Februar, dass das Tourengehen unter Einhaltung der Regeln an der Unfallstelle erlaubt sei, allerdings auch eine alternative Route auf einer nicht geöffneten Piste verfügbar gewesen wäre. Der Unfall befeuerte im Frühjahr Diskussionen, die Bereiche von Tourengehern und Pistenfahrern in Skigebieten künftig noch klarer zu trennen.

Auch am Donnerstag verwies der Richter auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach für eine grobe Fahrlässigkeit in der Regel eine doppelt so hohe Geschwindigkeit wie üblich vorausgesetzt wird. So schnell sei der 20-Jährige „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht unterwegs gewesen, erklärte der Gutachter. Der Verteidiger betonte hingegen, dass auch die Pistenbetreiber Verantwortung tragen würden. Zur Absicherung von Tourengehern reiche ein Hinweisschild nicht aus – vielmehr brauche es eigens ausgewiesene Bereiche.

Diskussion um FIS-Regeln und Warnschilder

Diskutiert wurde am Donnerstag vor dem Landesgericht auch die FIS-Regel Nummer 7, wonach Aufsteiger den Pistenrand benutzen sollen. Außerdem ging es um die Frage, ob das Warnschild mit der Aufschrift „ACHTUNG SLOW“ vor der Kuppe tatsächlich vor der Kuppe selbst warnte. Der skitechnische Sachverständige erklärte, das Schild habe sehr wahrscheinlich auf die Straße vor der Kuppe hingewiesen – nicht auf die Kuppe selbst. Solche Geländekuppen gebe es in Skigebieten hunderte bis tausende Male, meist ohne entsprechende Warnschilder.

Der 20-jährige Pongauer ist Soldat beim Bundesheer und bezeichnete sich selbst als sehr guten Skifahrer. Seit seinem dritten Lebensjahr stehe er auf Skiern. Der Unfall tue ihm sehr leid. Über die Militärseelsorge habe er Kontakt zur Familie des Verstorbenen aufgenommen, um sich zu entschuldigen.