Die Nachzahlungen von teils mehr als 1.000 Euro Betriebskosten regen viele Mieterinnen und Mieter und Eigentümer im Einkaufszentrum weiter auf. Sie sind nach wie vor überzeugt, sie müssen die Kosten für Einkaufszentrum, Geschäftsflächen und Tiefgarage mitzahlen, seit die Linzer Hausverwaltung Haus & Grund die Betriebskosten nach Nutzwerten abrechnet.

Die Wohnbaugesellschaft vermietet in dem Einkaufszentrum 91 Wohnungen und will nun entgegenkommen. „Die Wohnkosten würden von 2025 auf 2026 um zwölf bis 13 Prozent steigen. Nachdem wir an der Mietschraube gedreht haben, ist es gelungen, die Wohnkosten auf nur zwei bis drei Prozent Steigerung zu erhöhen“, sagte der GSWB-Geschäftsführer Ferdinand Hochleitner. Das liege unter der Inflationsrate. Eine 70 Quadratmeter große Wohnung würde dadurch um 120 Euro pro Monat günstiger werden, so der Wohnbaumanager.

Entlastung soll rückwirkend bis 1. Juli 2026 gelten

Die Entlastung soll rückwirkend zum 1. Juli 2026 gelten. Die neuen Vorschreibungen seien am Donnerstag per Post an die Mieterinnen und Mieter verschickt worden. „Grundsätzlich sehe ich es positiv, wenn die GSWB bemüht ist, für die Mieter Entlastungen zu schaffen. Aber es wird bei weitem nicht reichen, wenn wir je nach Größe der Wohnung von einer Zusatzbelastung pro Jahr zwischen 3.000 und 4.000 Euro sprechen“, kritisierte der Sprecher der Mieter, Christian Roidler.

Wurden Betriebskosten generell richtig verteilt?

Gelöst ist der Konflikt damit ohnehin noch nicht. Die zentrale Frage bleibt, ob die Betriebskosten überhaupt richtig verteilt wurden. Die GSWB will die Abrechnungen für 2024 und 2025 nun rechtlich prüfen lassen. Grund dafür seien neu aufgetauchte Unterlagen aus dem Jahr 2008. „Wir glauben, dass wir hier sehr gute Karten haben, indem wir nachweisen können, dass ein abweichender Aufteilungsschlüssel vereinbart worden ist“, so Hochleitner.

Die Vereinbarung sehe vor, dass die gewerblichen Kosten für das Einkaufszentrum herausgerechnet werden und der Rest auf Mieter und Eigentümer aufgeteilt werde, sagte Hochleitner und ergänzte: „Deswegen werden wir die Betriebskostenabrechnung 2024 und 2025 beeinspruchen – in der Hoffnung, dass durch diese Aufrollung unsere Mieter, aber wahrscheinlich auch die Eigentümer, in den Wohnungen deutlich entlastet werden können.“

Nachzahlungen bleiben vorerst bestehen

Hinsichtlich des neuen Betriebskostenschlüssels verweist die Wohnbaugesellschaft auf den Hausverwalter Haus & Grund, der für die Abrechnung zuständig sei. Die vorgeschriebenen Nachzahlungen, die mit 1. August fällig sind, bleiben aber vorerst bestehen – zum Unmut der Bewohner: „Ich finde, dass die GSWB als verantwortlicher Vermieter und als gemeinnützige Wohnbaugesellschaft den Mietern hier deutlich entgegen kommen sollte und die Zahlung auf jeden Fall aussetzen soll, bis die Klärung des Gerichts vorliegt“, sagte Wohnungseigentümer Martin Unterdechler.

Die GSWB spricht von einer Sofortentlastung für die Bewohner durch die reduzierte Mieterhöhung – ob auch die umstrittenen Betriebskosten korrigiert werden müssen, wird erst das weitere Verfahren zeigen.