Die Kontrolle von Tourismus- und Gemeindeverbänden ist laut Hillinger rechtlich nicht auf eigene Initiative des Landesrechnungshofes möglich. Er sieht rechtlichen Anpassungsbedarf: „Die Unternehmen sind bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, Mitgliedsbeiträge an die Tourismusverbände zu leisten. Allein aus diesem Grund dürfte es ein großes öffentliches Interesse an der Verwendung der Beiträge geben“, so Hillinger.

Auch Nächtigungsabgabe sei Argument für Transparenz

In seiner zwölfjährigen Amtszeit habe ihn allerdings kein einziges Mal ein Ansuchen der Landesregierung um Prüfung eines Tourismusverbandes erreicht, betonte Hillinger. Dabei gebe es dafür neben der Zwangsmitgliedschaft noch andere gute Gründe. Die Tourismusverbände erhalten 96 Prozent der von den Gemeinden eingehobenen allgemeinen Nächtigungsabgabe, die von jedem Gast pro Nacht zu entrichten ist.

„Es handelt sich dabei um eine öffentliche Abgabe“, betonte der Landesrechnungshofdirektor. Er schätzt, dass die Salzburger Tourismusverbände 2025 aus den Mitgliedsbeiträgen und der allgemeinen Nächtigungsabgabe Erträge in Höhe von rund 70 bis 80 Millionen Euro erzielt haben – und zusätzlich immer wieder weitere öffentliche Fördergelder erhalten.

Auch Gemeindeverbände nur eingeschränkt zu prüfen

Auch bei Gemeindeverbänden sieht Hillinger Handlungsbedarf. Diese würden zwar der uneingeschränkten Prüfzuständigkeit des Bundesrechnungshofs unterliegen, dieser könne die Vielzahl an Gemeindeverbänden laut Hillinger auf Dauer allerdings nicht allein stemmen.

Laut geltender Rechtslage ist der Salzburger Landesrechnungshof befugt, Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern jederzeit und auf eigene Initiative zu prüfen. „Wir beobachten aber, dass Gemeinden Aufgaben wie die Abfallwirtschaft zunehmend in Gemeindeverbände auslagern, um sie gemeinsam zu erledigen. Die ausgelagerten Aufgaben unterliegen dann nicht mehr der uneingeschränkten Prüfkompetenz des Landesrechnungshofs“, schilderte der Direktor des Kontrollorgans.

KPÖ wollte Auskunft über Geldflüsse in Saalbach

Möglicherweise könnten die Tourismusverbände im Bundesland künftig auch ohne gesetzliche Änderungen zu etwas mehr Transparenz verpflichtet werden – die KPÖ hatte den Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) zuletzt aufgefordert, seine Geldflüsse rund um die Skiweltmeisterschaft 2025 nach dem Informationsfreiheitsgesetz offenzulegen.

Dieser Aufforderung kam der Verband jedoch nicht nach. Im Mai entschied das Landesverwaltungsgericht, dass man die Antworten auf die begehrten Auskünfte nicht hätte verwehren dürfen. Das Gericht ließ eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung zu – eine Möglichkeit, von der der Tourismusverband dann auch Gebrauch machte.