Strobl hat rund 1.600 Haushalte und mehrere hundert Zweitwohnsitze. Diese werden oft kaum genutzt oder illegal vermietet. In jedem Fall treiben sie die Immobilienpreise in der Region in die Höhe. Die Gemeinde Strobl am Wolfgangsee darf ab sofort – ebenso wie St. Gilgen – selbstständig kontrollieren, ob eine Wohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird oder nicht.
Kontrollen bei Verdachtsfällen
Ab sofort dürfen Beauftragte der Gemeinde Strobl aktiv werden. Sie prüfen, ob eine Wohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird und wie hoch der Wasser- oder Stromverbrauch ist, erklärte Bürgermeister Harald Humer (SPÖ). Voraussetzung dafür ist ein konkreter Verdachtsmoment.
„Also irgendjemand geht her und sagt, bei mir in der Nachbarschaft gibt es wechselnde Personen, die da kommen, Autos, die immer kommen, vielleicht noch ausländische Kennzeichen. Irgendwas passt da nicht, das ist meines Erachtens kein Hauptwohnsitz. Dann haben wir immer einen begründeten Verdachtsmoment und dann können wir einmal der Sache auf den Grund gehen und können einmal schauen“, so Humer.
Fotostrecke mit 4 Bildern
Ferienvermietung bringt mehr Geld
In Strobl gibt es zahlreiche Wohnungen aus den 1960er-Jahren, die später verkauft wurden. Manche werden vermietet, andere stehen einen Großteil des Jahres leer. Eine Nacht in einem Ferienappartement kann in der Gemeinde bis zu 200 Euro kosten. Für Eigentümer ist die kurzfristige Vermietung damit oft deutlich lukrativer als eine langfristige Vermietung. Die Gemeinde darf nun im Auftrag der Grundverkehrsbehörde des Landes prüfen und mögliche illegale Wohnnutzungen an die zuständigen Stellen melden.
Strobl geht gegen illegale Zweitwohnsitze vor
Mittlerweile können Wohnungseigentümer per Fernsteuerung Geräte einschalten, um Strom zu verbrauchen und so eine Nutzung als Hauptwohnsitz vorzutäuschen. Raumordnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ) begrüßt daher die neuen Kontrollmöglichkeiten der Gemeinden. „Das heißt, es muss ein ordentlicher Hauptwohnsitz begründet werden, ein echter Hauptwohnsitz. Sollte das dann wieder nicht passieren, gibt es auch die Möglichkeit von Strafen. Die können in letzter Konsequenz bis zur Versteigerung des Objekts führen.“