Die Ausnahmeregelung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass Zusatzkräfte als gruppenführende pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden. Eigentlich dürfen Kindergartengruppen nur von entsprechend ausgebildeten Elementarpädagoginnen und -pädagogen geleitet werden. Die Sonderregelung wurde mit dem Kinderbetreuungsjahr 2022/2023 wegen des Fachkräftemangels eingeführt und gilt nur mit Genehmigung des Landes.

Svazek: „Keine Dauerlösung“

Ausschlaggebend für die neuerliche Verlängerung ist laut Svazek die Personalsituation in der Landeshauptstadt. Dort fehlen für das kommende Kinderbetreuungsjahr noch rund 20 Pädagoginnen und Pädagogen. Deshalb bleibe die Ausnahmeregelung vorerst bestehen.

Eine Dauerlösung sei die Regelung nicht, betonte Svazek. Wie in den vergangenen Jahren werde sie jeweils um ein Jahr verlängert. Die Situation werde jährlich neu bewertet. In vielen Gemeinden habe sich die Personalsituation inzwischen entspannt. Man finde wieder häufiger ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen. Auch die Ausbildungslehrgänge für Zusatzkräfte würden gut angenommen. Viele Absolventinnen und Absolventen wechselten anschließend dauerhaft in den Beruf.