Im August vergangenen Jahres verabreichte der 86-Jährige seiner schwer kranken und bettlägerigen Ehefrau und sich selbst einen Schlaftabletten-Cocktail. 28 Tabletten soll er heimlich in einem Saft aufgelöst haben. Er habe damit dem Leiden ein Ende setzen wollen.
Die an Demenz, Parkinson und Depressionen leidende 85-Jährige war auf eine 24-Stunden-Pflege im ehelichen Wohnhaus in Salzburg angewiesen. Später erhielt auch der Salzburger eine Krebsdiagnose. Das Vorhaben scheiterte jedoch – beide überlebten. Unterstützung soll der Pensionist von einer ehemaligen Pflegerin erhalten haben, die die Schlaftabletten besorgte.
Zu mildes Urteil wurde nach oben korrigiert
Im März wurden beide Angeklagten vom Geschworenengericht wegen versuchten Mordes zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die Geschworenen sahen den Fall als außergewöhnliche psychische Ausnahmesituation des 86-Jährigen und gewährten eine deutliche Strafmilderung. Trotz eines Strafrahmens mit einer Mindeststrafe von zehn Jahren wurden der Pensionist zu drei Jahren und die ehemalige Pflegerin zu vier Jahren bedingter Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft erachtete das ursprüngliche Strafmaß als zu niedrig und berief gegen die bedingten Haftstrafen. Das Oberlandesgericht Linz folgte dieser Argumentation und erhöhte die Strafen: Der 86-Jährige wurde zu vier Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Die ehemalige Pflegerin erhielt fünf Jahre Haft, davon eineinhalb Jahre unbedingt.
Berufung versuchter Mord
Es ist ein besonders tragischer Fall von menschlicher Überforderung im Alter – ein Fall der vor Gericht gelandet ist, wegen versuchten Mordes. Vor einem Jahr hat ein 86jähriger, selbst schwer kranker Mann seiner ebenfalls 86 Jahre alten, pflegebedürftigen Frau eine Überdosis Schlaftabletten verabreicht – und danach hat er versucht, sich selbst zu töten. Beide haben überlebt – der Mann ist in erster Instanz verurteilt worden. Bei der Berufungsverhandlung heute ist sogar das Strafmaß erhöht worden:
„Rote Linie“ bei eigenmächtigem Handeln
Trotz der menschlichen Tragödie müsse ein präventives Signal gesetzt werden, so die Begründung des Gerichts. Es sei eigenmächtig gehandelt worden – ohne den Willen des Opfers, erklärte der Opferanwalt des Weißen Rings, Stefan Rieder: „Es muss auch hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass es in Zukunft ähnliche Fälle gibt. Man muss wissen: Es gibt eine rote Linie. Es geht um das Leben, und die Bewertung des Lebens darf der Mensch nicht vornehmen.“
Der Verteidiger der ehemaligen Pflegerin, Kurt Jelinek, betonte hingegen, dass seine Mandantin nicht bewusst gegen das Gesetz handeln habe wollen: „Das war die rechtliche Konsequenz dessen, dass sie einem bemitleidenswerten Menschen helfen wollte. Das war ihr in keiner Weise bewusst.“
Pensionist darf Frau nicht mehr sehen
Der Pensionist lebt seit der Tat in einem Seniorenheim im Tennengau und darf seine Frau nicht sehen. Nach dem heutigen Schuldspruch muss nun geprüft werden, ob er überhaupt haftfähig ist. Der Fall hat erneut eine Debatte über Sterbehilfe ausgelöst. Erst vor zwei Tagen wurde am Landesgericht Salzburg ein ähnlicher Fall verhandelt: Eine Mutter wurde wegen versuchten Mordes an ihrer schwerstbehinderten Tochter verurteilt – auch hier wurde die Strafe aufgrund der besonderen Umstände deutlich gemildert.