Im Hotel „Cool Mama“ in der Stadt Salzburg will eine muslimische Frau ihr Kopftuch beim Frühstück mit ihrer Familie nicht abnehmen. Daraufhin muss sie den Frühstücksraum verlassen. Augenzeugen des Geschehens nennen dies wörtlich „Diskriminierung auf höchstem Niveau“. Das Hotel selbst wehrt sich gegen diesen Vorwurf. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, man habe auf Gästewunsch hin Bekleidungsregeln für das Restaurant entwickelt und die seien überall – online auf der Website, bei der Buchung und im Hotel selbst – ersichtlich.
Hotel: Keine religiöse Diskriminierung
In einer schriftlichen Stellungnahme argumentierten die Hotelbetreiber so: „Hintergrund dieser Regelung sind wiederholte Erfahrungen mit Gästen, die etwa Kapuzen, Hauben, Hüte sowie Krönchen und Schleier bei Polterabenden getragen haben. Wir haben uns daher dazu entschieden, unter anderem das Tragen jeglicher Art von Kopfbedeckung zu untersagen, um unser gewünschtes gastronomisches Konzept konsequent umzusetzen. Die nun viral gegangene Unterstellung, dass mit dieser Regelung gezielt religiös bedingte Kopfbedeckungen – insbesondere muslimische Kopftücher – gemeint seien, ist daher völlig aus der Luft gegriffen. Die Regelungen gelten für alle Gäste gleichermaßen.“
Diskriminierungsvorwurf: Hotel verwies Kopftuchträgerin
Schwierige rechtliche Frage
Ob eine solche Regelung rechtlich in Ordnung ist, ist umstritten. Die Lage ist selbst für Fachleute kompliziert, wie der Verfassungsjurist Benjamin Kneihs von der Universität Salzburg sagt: „Es gibt in dieser Konstellation eine Reihe von juristischen Knackpunkten, über die man jeweils ganz verschiedener Meinung sein kann. Wie das in einem Instanzenzug ausgehen würde, kann kein Mensch sicher prognostizieren. Dafür, dass das vielleicht schon eine Diskriminierung ist, spricht schon, dass bei den Shorts, den Sandalen und vielen anderen Accessoires, um die es da geht, recht klar ersichtlich ist, welchen ästhetischen Grund das Verbot hier hat. Und bei dem Kopftuch fällt einem außer die Religion eben nicht viel ein“, so Kneihs. In Österreich hat jedenfalls noch niemand solch einen Fall vor Gericht gebracht.
Im Hotel Cool Mama betont man, die Bekleidungsregeln würden nur im Restaurant, nicht aber im Hotel gelten. Die Buchungslage sei ungeachtet dieser Aufregung außerdem ausgezeichnet.