Im Gasteinertal werden nach den jüngsten Unwettern weiter Schlamm und Geröll aus den Wildbachsperren geräumt. Mehr dazu in Schwere Unwetter fordern Feuerwehren im ganzen Land. Schlamm, Geröll und Holz müssen so schnell wie möglich aus der Wildbachsperre entfernt werden. Denn die Sperre muss wieder aufnahmebereit sein, wenn der nächste Starkregen kommt. 12.000 Kubikmeter müssen in den ersten zwei Wochen ausgeräumt werden.
Das Murenmaterial aus Dorfgastein landet derzeit beim Präaubauern. Einige tausend Quadratmeter Grund dienen dort schon seit längerem als Katastrophenschutz-Vorhaltefläche. Solche Flächen seien im Ernstfall von großer Bedeutung, sagt Rudolf Schmidt von der Wildbach- und Lawinenverbauung: „In der Vergangenheit war das immer ein großes Problem, wenn man solche Schutzbauwerke ausräumen will – wohin mit dem Material? Das ist immer sehr schwierig, denn es braucht die Zustimmung des Grundeigentümers. Und die sogenannten Vorsorgeflächen bieten hier ein Instrumentarium, das man schon im Vorfeld Flächen ansucht behördlich bewilligen lässt und dass man die dann, wenn nötig, sofort beaufschlagen kann.“
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Nach dem Einbau des Materials werden die Flächen wieder mit Humus bedeckt und eingesät. Dafür wird zuerst der Humus abgetragen, dann das Material aufgebracht und einplaniert. Danach kommt der Humus wieder darüber – und am Ende wird die Fläche neu eingesät. Zurück bleibt oft eine ebenere Fläche, die sich leichter bewirtschaften lässt. Aus Naturschutzsicht müssen solche Standorte aber vorab geprüft werden, damit keine ökologisch wertvollen Bereiche beschädigt werden.
„Vorsorgeflächen als landwirtschaftliche Verbesserung“
Wer grundsätzlich Flächen zur Verfügung stellen möchte, kann sich an seine Gemeinde oder an die Bezirkshauptmannschaft wenden.
In Salzburg gibt es im Pinzgau, Pongau und Lungau 26 solche Vorhalteflächen. 16 davon liegen im Pinzgau, zehn weitere im Pongau und im Lungau. Etwa ein Dutzend zusätzliche Flächen sind bereits im Gespräch oder schon in Planung.
Michael Rachensperger, der Pongauer Katastrophenschutzreferent erklärte dazu: „So Vorsorgeflächen bedürfen einer Vorprüfung. Sie müssen ja nach den Gesetzen bewilligt werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Verwertung des Materials. Wir legen da Wert darauf, dass wir eine landwirtschaftliche Verbesserung bringen, und dann müssen die entsprechenden Punkte natürlich eingehalten werden.“
Landwirtschaftliche Verbesserung heißt, es wird am ehesten Grund genutzt, der vorher nur schwer bewirtschaftbar war. In Großarl stellt etwa der Wimmbauer seit einiger Zeit seine Wiese für den Katastrophenschutz bereit.
Naturschutzbund: „festgelegte Deponie sinnvoll“
Der Naturschutzbund hält vorsorglich festgelegte Deponie- bzw. Vorhalteflächen für Katastrophenfälle grundsätzlich für sinnvoll – allerdings nur, wenn sie vorab fachlich, naturschutzrechtlich und rechtlich geprüft sind. So könne im Ernstfall rasch gehandelt werden, ohne unter Zeitdruck ökologisch wertvolle Flächen zu beschädigen. Zugleich brauche es dafür bessere Grundlagen wie eine öffentlich zugängliche Biotopkartierung und eine vorausschauende Raumordnung.