Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) teilte am Montag mit, dass Verhaltensregeln der nächste Schritt nach der Gesetzesreform und der neuen Hausordnung seien, die seit wenigen Wochen schon in Kraft sind – mehr dazu in Grundversorgung wird verschärft (26.2.2026).
Die neu vorliegenden Verhaltensregeln sind eine Überarbeitung und Ergänzung der schon bisher vorgelegten Integrationserklärung und sollen ab sofort von allen Asylwerbern mitunterzeichnet werden. „Das dreiteilige Schriftstück klärt Personen, die um Grundversorgung ansuchen, unmissverständlich darüber auf, dass ein Antrag auf internationalen Schutz keinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich begründet und selbst eine positive Entscheidung im Asylverfahren lediglich einen befristeten Schutzstatus vermittelt“, geht aus der Aussendung von Amesbauer hervor.
Amesbauer: „Unmissverständliche Sprache“
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei einer rechtskräftigen Ablehnung des Antrags oder dem Wegfall des Schutzgrundes eine freiwillige Rückkehr in die Heimat sinnvoll ist, da andernfalls der Staat entsprechende Maßnahmen zur Rückführung setzen könne.
Neben den Verschärfungen im Gesetz würden die Verhaltensregeln „eine klare und unmissverständliche Sprache anwenden und den Gästen von vornherein kommunizieren, dass die Gastgebergesellschaft den gewährten Schutz und die millionenschwere Unterstützung mit klaren Erwartungshaltungen verknüpft“, so Amesbauer.
Verweis auf „christlich-abendländische Leitkultur“
Weiters werde mit der Unterzeichnung festgehalten, dass sich die Person „uneingeschränkt zur Einhaltung der österreichischen Gesetze bekennt und die in Österreich geltende christlich-abendländische Leitkultur ausdrücklich anerkennt“. Zentrale Grundregeln für das Zusammenleben in Österreich sowie unverhandelbare Werte der westlichen Kultur würden detailliert zur Kenntnis gebracht. „Dazu zählen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Ablehnung von religiösem und politischem Extremismus“, wird erklärt.
Weiters werde darauf hingewiesen, dass „fundamentalistisch geprägte Symbole sowie Bekleidungsvorschriften wie Burka und Niqab, die für Unterdrückung, patriarchale Vorherrschaft und strukturelle Ungleichbehandlung stehen, den gesellschaftlichen Normen und Werten in der Steiermark widersprechen“.
„Verpflichtend einzuhalten“
Mit der Unterzeichnung der Verhaltensregeln bestätige der Antragsteller, „dass er die Inhalte verstanden hat und akzeptiert. Gleichzeitig wird bestätigt, dass die verordnete Hausordnung zur Kenntnis genommen wurde, verpflichtend einzuhalten ist und Verstöße Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben können“. Insgesamt umfasst das Dokument nun drei statt bisher einer Seite.