Die Staatsanwaltschaft Graz war laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ nach einer anonymen Anzeige tätig geworden, in der geschildert wurde, was sich vor rund drei Wochen zugetragen haben soll: Demnach sei eine hochschwangere Frau auf die Gynäkologie des LKH Graz überwiesen worden, weil ihr Ungeborenes schwächere Herztöne und Bewegungen aufwies.
Im Spital soll die Frau zur weiteren Überwachung in ein Zimmer gebracht worden sein – am nächsten Tag war der Fötus tot. Dem behandelnden Arzt wird nun vorgeworfen, nicht sofort die Geburt eingeleitet zu haben.
„Äußerst bedauerlicher Ausgang der Schwangerschaft“
Laut einer schriftlichen Stellungnahme der KAGes sei der Todesfall umgehend auch intern untersucht worden – laut Uniklinikum Graz mit dem Ergebnis: „Dieser äußerst bedauerliche Ausgang der Schwangerschaft ist schicksalhaft verlaufen. Ab der Aufnahme der Patientin erfolgte eine allen Standards entsprechende sorgfältige Betreuung der Schwangeren sowie die Anwendung aller notwendigen Überwachungsmaßnahmen mittels CTG und Ultraschall. […] Wie die Behandlung der Patientin erfolgte auch die Patientendokumentation ordnungsgemäß.“
Behauptungen, wonach es zu Änderungen am Überweisungsschein gekommen sein soll, weist das Spital vehement zurück. „Es gehört zu den schicksalsschweren Situationen in der Geburtshilfe, wenn ein Kind im Mutterleib verstirbt. Denn es zeigt uns trotz allem Fortschritts die Grenzen der modernen Medizin auf. Wir bedauern den tragischen Ausgang der Schwangerschaft der Patientin sehr“, wurde weiters festgehalten.
Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung
Seitens der Staatsanwaltschaft wird indessen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, erste Einvernahmen haben bereits stattgefunden – die Ermittlungen stünden aber noch ganz am Anfang, heißt es. Nun sei es Aufgabe der Ermittler herauszufinden, was genau vorgefallen ist und ob bzw. inwieweit sich die Vorwürfe der Anzeige letztlich auch bestätigen.