Kleine Ursache, große Wirkung: Mit April änderte die ÖGK in ihrer Krankentransport-Tarifordnung die Definition von „gehfähig" – und damit die Regeln für eine Kostenübernahme: „Gehunfähigkeit ist anzunehmen, wenn sich die versicherte Person außerhalb ihrer Wohnung nicht fortbewegen kann – auch nicht in Begleitung oder unter Verwendung einer Gehhilfe.“

Wer nach dieser Definition als gehfähig gilt, bekommt die Fahrt zum Facharzt oder zur Therapie nicht mehr bezahlt – auch nicht, wenn etwa kein öffentliches Verkehrsmittel verfügbar ist oder eine Begleitperson fehlt.

„Weniger Versorgung“

Bei Taxi Remmo in Leibnitz führte das zu einem Rückgang von 80 Prozent bei Patientenfahrten. Inhaber Burhan Remmo beklagt neben dem Umsatzverlust vor allem die Nachteile für seine ehemaligen Kunden: „Weniger bewilligter Transport bedeutet weniger Versorgung und das gefährdet langfristig Arbeitsplätze.“

„Nicht nachvollziehbar“

Auch beim Grünen Kreuz, dem zweitgrößten Rettungsdienst der Steiermark, verzeichnet man einen Rückgang. Gerade am Land bringe das große Probleme, so Obfrau Katharina Hütter: „Nicht nachvollziehbar ist, dass der- oder diejenige keinen Tarnsportschein bekommt, die ich schon als Härtefälle betrachte.“

Keine Tarifanpassung für 2026

Beim Roten Kreuz gingen die Krankentransporte laut Landesgeschäftsführer Helmut Schellnegger in den vergangenen drei Jahren um 20 Prozent zurück, bei Personen, die laut neuer Tarifordnung als „nicht gehfähig" gelten, sogar um 50 Prozent. „Das entspricht leider nicht der sozialen Verträglichkeit, die sich die ÖGK gerne auf ihre eigenen Fahnen heftet.“ Auch bei den Tarifen lasse die ÖGK ihre Vertragspartner im Stich – so sei für 2026 nicht einmal eine Inflationsanpassung durchgeführt worden, so Schellnegger.

Die Verantwortung für Bewilligungen schiebt die ÖGK auf ORF-Anfrage auf die Ärzteschaft: Diese müsse individuell entscheiden, ob eine Gehunfähigkeit vorliege.