Zu dem Übergriff war es nach einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer am 13. November gekommen: In der Wohnung eines Mehrparteienhauses in Voitsberg in der Weststeiermark soll der 42-Jährige mehrfach mit einem Stuhl auf seine Mitbewohnerin eingeschlagen haben – mehr dazu in 53-Jährige von Partner misshandelt (14.11.2025).

Angeklagter fühlte sich bedrängt

Vor Gericht erklärte der Angeklagte am Donnerstag, wie es zu dem Streit seiner Ansicht nach gekommen sei: Demnach sei er mit der Frau in der Wohnung gesessen, es sei gekocht und Bier getrunken worden. „Ich habe noch zwei Benzos (Benzodiazepine, Anm.) dazu genommen, und dann ist bei mir Schicht im Schacht“, führte der 42-Jährige weiter aus. „Was heißt das?“, wollte der Richter wissen. „Dass ich mich an nichts erinnern kann.“

Dem Angeklagten fiel dann aber ein, dass er in seinem Zimmer Serien geschaut habe, als die Frau herein gekommen und ihn angeblich bedrängt haben soll. „Ich habe sie weggejagt, da ist sie über meine Kinder hergezogen.“

„Wir waren beide Opfer“

Daraufhin schlug der 42-Jährige auf das Opfer ein, bis die Frau bewusstlos liegen blieb – wie vor Gericht festgehalten wurde, mit insgesamt 16 Knochenbrüchen. Als sie einige Zeit später wieder zu sich kam, schleppte sich die Schwerverletzte ins Stiegenhaus, wo eine Nachbarin Hilfe holte. Den Angeklagten fand die alarmierte Polizei schlafend auf dem Sofa vor – unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

„Wollte sie nie töten“

Der Angeklagte, dem nun versuchter Mord vorgeworfen wird, bemühte sich vor Gericht zu erklären, dass er nicht allein schuld sei: Die Frau, bei der er erst einige Wochen gewohnt hatte, habe ihn auch immer wieder geschlagen. „Wir waren beide Opfer“, meinte der 42-Jährige und betonte: „Ich wollte sie nie töten“.

Opfer leidet noch an den Folgen

Die ehemalige Mitbewohnerin sagte vor Gericht in Abwesenheit des Angeklagten aus – die 54-Jährige leidet immer noch an den Folgen der zahlreichen Brüche. Wie es zur Tat kam, konnte aber auch sie aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung nicht mehr sagen: „Ich bin am Boden gelegen und habe mich nicht bewegt“, sagte sie. „Hatten Sie Angst um Ihr Leben?“, fragte der Richter. „Auf jeden Fall“, antwortete die Zeugin. Sie sei einige Zeit bewusstlos gewesen und dann „auf allen Vieren“ zur Türe gekrochen, um aus der Wohnung zu fliehen.

Persönlichkeitsstörung diagnostiziert

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 42-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen; außerdem bestünde die Gefahr, dass er ohne Behandlung weitere Taten begehen könne. Das Urteil der Geschworenen – 18 Jahre Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – ist noch nicht rechtskräftig.