Das Prinzip eines Pumpspeicherkraftwerks ist leicht erklärt: Die elektrisch betriebene Pumpe im Kraftwerk läuft an, sobald viel Strom aus den PV-Anlagen, Windrädern oder – bald hoffentlich – wieder aus Wasserkraft zur Verfügung steht. Wasser wird zu einem höher gelegenen Speichersee gepumpt, und wird dann Strom gebraucht, kann unten im Tal über Turbinen wieder Strom erzeugt werden.
„Saisonale Batteriespeicher“
Genau so etwas braucht es dringend in unserer Strominfrastruktur, sagt Christof Sumereder vom Institut für Energie-, Verkehr- und Umweltmanagement an der FH Joanneum: „Pumpspeicherkraftwerke kann man über Wochen bzw. sogar als saisonalen Speicher nutzen, was mit Batteriespeicher, die mehr und mehr kommen, nicht funktioniert. Da kann man maximal eine oder mehrere Tage die Speicherbewirtschaftung durchführen, aber nicht saisonal speichern. Und das wäre genau das, was wir brauchen.“
Energie vom Sommer in den Winter „mitnehmen“
Die PV-Stromproduktion ist in Österreich gut ausgebaut und produziert in den Sommermonaten Überschuss – den könnte man mit Hilfe von Pumpspeichern quasi in den sonnenarmen Winter mitnehmen. Der Nachteil: Die Speicherseen brauchen große Flächen, und das bringt einen starken Eingriff in die Natur.
Verbund untersucht Projekt in der Obersteiermark
Der Verbund sucht jetzt in der Obersteiermark im Bereich des Speicherkraftwerks Salza nach Möglichkeiten für ein neues Pumpspeicher-Projekt. Sumereder sagt dazu: „Das hat den großen Vorteil: dort gibt es bereits seit vielen Jahren das Wasserkraftwerk. Der Verbund analysiert gerade, welche Variante die beste wäre, was da technisch möglich ist, natürlich mit geologischen Gutachten. Wo man genau das Oberbecken bauen kann, welches Volumen dort möglich ist, und wie das auch natürlich von der Natur- und Umweltverträglichkeit am besten passt.“ Die entsprechenden geologischen Untersuchungen laufen gerade.
Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm in der Steiermark hingegen wird endgültig nicht gebaut. Die Genehmigung für das Projekt wurde zwar bereits vor drei Jahren faktisch entzogen, nun wurden aber die Beschwerden dagegen auch vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.